Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben am vergangenen Donnerstag neue Rechtsvorschriften unterzeichnet, um sicherzustellen, dass nationale Regeln für reglementierte Berufe keine unnötigen Hindernisse für die Freizügigkeit von Fachkräften schaffen.
Dienstleistungen machen zwar zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 % der neuen Arbeitsplätze, dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Insgesamt bestehen in den 28 Mitgliedstaaten über 5500 Berufsreglementierungen, und die Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter unterscheiden sich. Diese Reglementierungen betreffen 22 % der Beschäftigten und somit fast 50 Millionen Menschen in der EU. Derselbe Beruf kann in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Vorbehaltstätigkeit unterliegen.
Verhältnismäßigkeitsprüfung durch Mitgliedstaaten
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Kosten und Nutzen geplanter Rechtsvorschriften für reglementierte Berufe durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gründlich zu bewerten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung nämlich häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus. Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
(EU-Kommission, PM vom 29.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)