• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Binnenmarkt: Weniger Bürokratie für reglementierte Berufe

03.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Binnenmarkt: Weniger Bürokratie für reglementierte Berufe

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben am vergangenen Donnerstag neue Rechtsvorschriften unterzeichnet, um sicherzustellen, dass nationale Regeln für reglementierte Berufe keine unnötigen Hindernisse für die Freizügigkeit von Fachkräften schaffen.

Dienstleistungen machen zwar zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 % der neuen Arbeitsplätze, dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Insgesamt bestehen in den 28 Mitgliedstaaten über 5500 Berufsreglementierungen, und die Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter unterscheiden sich. Diese Reglementierungen betreffen 22 % der Beschäftigten und somit fast 50 Millionen Menschen in der EU. Derselbe Beruf kann in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Vorbehaltstätigkeit unterliegen.

Verhältnismäßigkeitsprüfung durch Mitgliedstaaten

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Kosten und Nutzen geplanter Rechtsvorschriften für reglementierte Berufe durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gründlich zu bewerten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung nämlich häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus. Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

(EU-Kommission, PM vom 29.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank