16.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

BilRUG kann wie geplant in Kraft treten

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Der Betrieb

Der Bundesrat hat das BilRUG am 10.07.2015 unverändert passieren lassen. Er verzichtete darauf, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18.06.2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Prüfung gem. Art. 77 Absatz 2 GG zu stellen.

Damit kann das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“ (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und amtlicher Veröffentlichung wie geplant in Kraft treten (vgl. BR-Drucks. 285/15).

(DER BETRIEB, Handelsblatt Fachmedien GmbH 2015 / Viola C. Didier)


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