16.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

BilRUG kann wie geplant in Kraft treten

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesrat hat das BilRUG am 10.07.2015 unverändert passieren lassen. Er verzichtete darauf, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18.06.2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Prüfung gem. Art. 77 Absatz 2 GG zu stellen.

Damit kann das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“ (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und amtlicher Veröffentlichung wie geplant in Kraft treten (vgl. BR-Drucks. 285/15).

(DER BETRIEB, Handelsblatt Fachmedien GmbH 2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)