Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs bejaht.
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 11.04.2019 (10 Sa 2076/18) ausgeführt, der Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene.
Yoga als berufliche Weiterbildung
Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.
(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 16.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)