23.04.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Bildungsurlaub für einen Yogakurs?

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs bejaht.

Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 11.04.2019 (10 Sa 2076/18) ausgeführt, der Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene.

Yoga als berufliche Weiterbildung

Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.

(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 16.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerald Herrmann / Jannis Lührs


02.06.2026

Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

In seinem Urteil vom 03.03.2026 (IX R 1/25) hat der BFH zur einkommensteuerlichen Qualifizierung eines Kaufpreisbestandteils Stellung genommen, den ein veräußernder Gesellschafter-Geschäftsführer für die Fortführung seines Geschäftsführeramts bei der veräußerten GmbH erhielt.

weiterlesen
Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

Meldung

©Imillian/fotolia.com


02.06.2026

Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Wer sich auf den Schutz nach dem HinSchG beruft, muss darlegen, dass eine geschützte Meldung vorliegt, eine Repressalie erfolgte und ein konkreter Schaden entstanden ist.

weiterlesen
Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Meldung

©rcx/fotolia.com


02.06.2026

Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG zeigt, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland praxisnäher und effektiver werden soll.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht