• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzsteuerrecht: Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen

27.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Bilanzsteuerrecht: Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen

Beitrag mit Bild

© apops/fotolia.com

Mit Sale-and-Lease-Back-Geschäften können verschiedene Ziele verfolgt werden. Häufig spielen auch bilanzpolitische Motive eine Rolle, weshalb der bilanzsteuerlichen Behandlung von Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen in der Praxis eine große Bedeutung zukommt.

Im Hinblick auf bilanzpolitische Motive werden die Leasingverträge so ausgestaltet, dass der Leasinggegenstand handels- und steuerbilanziell dem Leasinggeber zugerechnet wird. Die Praxis orientiert sich dazu an den sog. Leasingerlassen des BMF, die für viele Fälle trennscharfe Abgrenzungskriterien enthalten und scheinbar ein Cookbook Accounting im angloamerikanischen Sinne ermöglichen.

Wie macht man Leasingverträge bilanziell rechtssicher?

Die Entscheidung des BFH vom 13.10.2016 (Az. IV R 33/13) macht allerdings deutlich, dass Vorsicht geboten ist. Zwar stellt der IV. Senat zunächst klar, dass die Grundsätze zur Einordnung von Leasingverhältnissen auch auf Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen anwendbar sind. Zur Bedeutung eines dem Leasinggeber zustehenden Andienungsrechts widerspricht er dann allerdings der bisher ganz überwiegend vertretenen Meinung. Zudem zeigt sich in der folgenden Argumentation des Senats zum sog. Spezialleasing eine konzeptionelle Bruchlinie. Dies macht es für die Zukunft nicht einfacher, Leasingverträge „bilanziell rechtssicher“ zu gestalten.

Mehr erfahren

Der Fachbeitrag „Bilanzsteuerliche Behandlung von Sale-and-Lease-Back-Gestaltungen“ von Dr. Moritz Pöschke ordnet die Entscheidung des BFH ein und zeigt einen Ausblick auf die möglichen Folgen der Reform der Leasingbilanzierung nach IFRS für das Handels- und Steuerrecht. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 24.03.2017, Heft 12, Seite 625 – 630 sowie online unter DB1232069


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht