07.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Bilanzsteuerrecht im Umbruch

Beitrag mit Bild

Das für in Deutschland tätige Unternehmen jeglicher Größe und Branche höchst relevante Bilanzsteuerrecht befindet sich im Umbruch.

Das höchst praxisrelevante Bilanzsteuerrecht befindet sich seit Jahren im Umbruch. Es entkoppelt sich immer mehr von der Handelsbilanz und den prägenden GoB, die Anzahl der steuerlichen Ausnahmebestimmungen steigt. Gibt es also sinnvolle Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht?

Die handelsrechtliche Rechnungslegung mit ihrer Mehrzweckfunktionalität und Prinzipienbasierung wurde in den letzten fünfzehn Jahren nicht zuletzt wegen der Einflussnahme supranationaler Rechnungslegungsgrundsätze durchgreifend vom Gesetzgeber modernisiert. Ein „Meilenstein“ der Entwicklung war das BilMoG aus dem Jahre 2009, aufgrund dessen etliche steuerrechtlich bewirkte informationsverzerrende Wirkungen in der Handelsbilanz beseitigt wurden. Die Bedeutung latenter Steuern gem. § 274 HGB ist seitdem deutlich gestiegen. Das jüngere BilRUG vom 17.07.2015 führt vor europäischem Hintergrund die Rechnungslegung von Einzel- und Konzernabschluss mit Wirkung für Geschäftsjahre ab 2016 stärker zusammen und enthält eine Vielzahl praxisrelevanter Detailänderungen, ohne allerdings eine grundlegende strukturelle Veränderung zu bewirken: Vor allem der Kernbestand kodifizierter und ungeschriebener GoB hat trotz der internationalen Einflüsse im deutschen Handelsbilanzrecht Bestand.

Rechtsunsicherheit im Steuerbilanzrecht steigt

Anders ist die Entwicklung im Steuerrecht verlaufen. Der für die steuerliche Gewinnermittlung der Unternehmen essenzielle Betriebsvermögensvergleich nimmt in § 5 Abs. 1 EStG „unverdrossen“ auf die handelsrechtlichen GoB als Bestandteil kaufmännischer Rechnungslegung Bezug. Für weiterreichende IFRS-Bezüge ist im Steuerbilanzrecht kein Raum. Die „steuersystematische Verzahnung“ von Handels- und Steuerbilanz hat sich aber in den letzten Jahren durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung deutlich entkoppelt; die Rechtsunsicherheit im praxiswichtigen Steuerbilanzrecht steigt.

Der Fachbeitrag „Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht“ von WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz versucht zur besseren praktischen Orientierung einige Entwicklungsperspektiven im Steuerbilanzrecht aufzuzeigen. Sie finden den Aufsatz in DER BETRIEB vom 08.01.2016, Heft 01, Seite 9 – 15, oder online unter Dokumentennummer DB1168669


Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)