22.06.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Ziel der EU-Bilanzrichtlinie ist es, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU mit Bürokratie zu verringern.

Die Änderungen am Regierungsentwurf betreffen im Wesentlichen die Vorschriften zur Befreiung von Tochterunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und Mutterunternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung. Zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschüttungssperre für noch nicht vereinnahmte Beteiligungserträge wurden mit Blick auf die phasengleiche Gewinnvereinnahmung Erläuterungen angefügt. Zudem ist die Streichung des Unternehmenswahlrechts zur vorgezogenen Anwendung aller neuen Vorschriften in der Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, im Publizitätsgesetz sowie in den Einführungsgesetzen zum Aktiengesetz und zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen.

Muss HGB angepasst werden?

Bei Enthaltung der Opposition verabschiedete der Bundestag zudem eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009 zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB angepasst werden müssen. Gegebenenfalls soll die Regierung dem Bundestag eine „angemessene Neuregelung“ vorschlagen. Der Gesetzgeber sei gefordert, heißt es in der Entschließung, seine damaligen Annahmen zu überprüfen und gegebenenfalls für Altersversorgungsverpflichtungen der Unternehmen eine angemessene Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes vorzusehen. Falls erforderlich, müsse die Verlängerung mit einer Gewinnausschüttungssperre verbunden werden. Dabei könnten die mit dem weiteren Absinken des Durchschnittszinssatzes verbundenen bilanziellen Belastungen von Unternehmen abgemildert werden.

(Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


02.10.2026

EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Kartellbußgelder sollen nach Ansicht des Generalanwalts beim sanktionierten Unternehmen verbleiben und nicht weitergereicht werden.

weiterlesen
EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


02.10.2026

Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der BGH setzt einen Schlusspunkt unter das langjährige Kapitalanleger-Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau von Porsche bei VW.

weiterlesen
Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht