22.06.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Ziel der EU-Bilanzrichtlinie ist es, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU mit Bürokratie zu verringern.

Die Änderungen am Regierungsentwurf betreffen im Wesentlichen die Vorschriften zur Befreiung von Tochterunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und Mutterunternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung. Zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschüttungssperre für noch nicht vereinnahmte Beteiligungserträge wurden mit Blick auf die phasengleiche Gewinnvereinnahmung Erläuterungen angefügt. Zudem ist die Streichung des Unternehmenswahlrechts zur vorgezogenen Anwendung aller neuen Vorschriften in der Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, im Publizitätsgesetz sowie in den Einführungsgesetzen zum Aktiengesetz und zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen.

Muss HGB angepasst werden?

Bei Enthaltung der Opposition verabschiedete der Bundestag zudem eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009 zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB angepasst werden müssen. Gegebenenfalls soll die Regierung dem Bundestag eine „angemessene Neuregelung“ vorschlagen. Der Gesetzgeber sei gefordert, heißt es in der Entschließung, seine damaligen Annahmen zu überprüfen und gegebenenfalls für Altersversorgungsverpflichtungen der Unternehmen eine angemessene Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes vorzusehen. Falls erforderlich, müsse die Verlängerung mit einer Gewinnausschüttungssperre verbunden werden. Dabei könnten die mit dem weiteren Absinken des Durchschnittszinssatzes verbundenen bilanziellen Belastungen von Unternehmen abgemildert werden.

(Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht