23.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzprüfungsreform im Finanzwesen

Beitrag mit Bild

Jeder Prüferwechsel beeinträchtige die Qualität der Prüfung, lautete die Kritik am Gesetzentwurf.

Zustimmung und Kritik gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7219) zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union soll künftig dafür Sorge tragen, fehlerhafte Jahresabschlussprüfungen insbesondere bei Banken und Versicherungen zu vermeiden. Solche Fehler waren in der Finanzkrise zutage getreten.

Abschlussprüferwechsel in der Kritik

Bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs gab es unter den Sachverständigen Zweifel, ob damit tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, zu verlässlicheren Bilanzen zu kommen. Zu den umstrittenen Regelungen gehörte, dass die Abschlussprüfer häufiger als bei anderen Unternehmen gewechselt werden müssen, nämlich nach spätestens zehn Jahren. Was dem Schutz vor unrichtigen Angaben dienen sollte, könnte nach Einschätzung mancher Gutachter auch das Gegenteil bewirken.

(hib vom 22.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)