• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

01.12.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Im Jahr 2026 wird die BaFin bei der Bilanzkontrolle insbesondere auf die Lageberichterstattung achten. Unternehmen müssen klar und nachvollziehbar darstellen, wie sie auf ein von Unsicherheiten geprägtes makroökonomisches Umfeld reagieren.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Die gegenwärtige Wirtschaftslage ist geprägt durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen. Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen lösen Unsicherheiten aus.

Mit dem Lagebericht stellt die Unternehmensleitung die gegenwärtige Lage und die voraussichtliche künftige Entwicklung des Unternehmens dar und wie sie mit diesen Herausforderungen umgeht. Dabei müssen die Unternehmen ein nachvollziehbares Bild zeichnen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren.

Was in den Lagebericht gehört

Fehlerquellen entstehen vor allem durch unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren. Auch sind Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden. Klarheit und Vollständigkeit sind gesetzlich gefordert und verlangen eine sorgfältige Prüfung der verwendeten Annahmen und Prognoseparameter.

Lageberichte, in denen die gesetzlichen Anforderungen unzureichend umgesetzt wurden, hat die BaFin-Bilanzkontrolle bereits beanstandet. Unternehmen sollten im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarktes einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen.

Der Lagebericht ist nicht nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtselement, sondern auch ein wesentliches Kommunikationsinstrument im Spannungsfeld von Rechenschaft und Perspektive. Seine Qualität und Verlässlichkeit tragen entscheidend dazu bei, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens in einem von Wandel geprägten Umfeld wahrgenommen werden.

BaFin berücksichtigt Prüfungsschwerpunkte der ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat gemeinsam mit den Enforcement-Behörden der Mitgliedstaaten bereits im Oktober 2025 ihre Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Bei IFRS-Abschlüssen stehen die Auswirkungen von geopolitischen Risiken und Unsicherheiten sowie die Segmentberichterstattung im Mittelpunkt. Die BaFin wird auch diese Themen bei ihren stichprobenartigen Prüfungen des Geschäftsjahres 2025 berücksichtigen.


BaFin vom 27.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


26.06.2026

KI-Diskriminierung: Reicht das AGG noch aus?

Der Bundesrat fordert, Diskriminierungsrisiken durch KI und automatisierte Entscheidungssysteme im AGG stärker zu berücksichtigen.

weiterlesen
KI-Diskriminierung: Reicht das AGG noch aus?

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.06.2026

BAG setzt klare Grenze bei Massenentlassungsanzeige

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein.

weiterlesen
BAG setzt klare Grenze bei Massenentlassungsanzeige

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


25.06.2026

BFH zur Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei geerbten Immobilien sind Vergleichspreise der Gutachterausschüsse meist entscheidend für die Steuerbewertung.

weiterlesen
BFH zur Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht