• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzkontrolle 2025: Vermögenswerte im Fokus

11.11.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzkontrolle 2025: Vermögenswerte im Fokus

Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte untersuchen. Von den Unternehmen erwartet die BaFin, dass sie ihre Analysen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Viele kapitalmarktorientierte Unternehmen durchlaufen aktuell tiefgreifende Transformationen hin zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen. Geopolitische und gesamtwirtschaftliche Herausforderungen testen zudem die Resilienz zahlreicher Unternehmen. Diese Entwicklungen können den Wert bilanzierter Vermögenswerte beeinträchtigen. Zudem bergen Werthaltigkeitsprüfungen Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten. In den vergangenen Jahren stellte die Bilanzkontrolle der BaFin daher regelmäßig Fehler aufgrund unterlassener, verspäteter oder unterdotierter Wertminderungen fest.

Vor diesem Hintergrund wird die BaFin im Rahmen ihrer Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen. Die Finanzaufsicht erwartet, dass die Unternehmen ihre Analysen und Tests dokumentieren und die zugrunde gelegten Annahmen transparent und nachvollziehbar darstellen.

Schwerpunkte bei finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten

Mit Blick auf nichtfinanzielle Vermögenswerte betont die BaFin, dass Unternehmen im aktuellen Umfeld genau prüfen müssen, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen. Sofern dies der Fall ist, sind Wertminderungstests durchzuführen. Diese Überprüfungen sollen nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen, sondern auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Zudem müssen die den Wertminderungstests zugrunde gelegten Unternehmensplanungen auf angemessenen und nachvollziehbaren Annahmen beruhen.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird die Bilanzkontrolle bei finanziellen Vermögenswerten der Unternehmen besonders die Einbringlichkeit von Forderungen prüfen.

BaFin berücksichtigt Prüfungsschwerpunkte der ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legte im Oktober 2024 Prüfungsschwerpunkte für alle europäischen Enforcement-Behörden fest. Im Mittelpunkt stehen dabei Liquiditätsaspekte sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten. Die BaFin wird auch diese Themen bei den Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahrs 2024 berücksichtigen.


BaFin vom 07.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


06.12.2024

Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Aufstockungsbeträge aus der Altersteilzeit sind auch dann steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG, wenn sie erst nach Beendigung der Altersteilzeit ausgezahlt werden, so der BFH.

weiterlesen
Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank