• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzkontrolle 2022: Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

30.11.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzkontrolle 2022: Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

Die BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, weil diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt wird.

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plant die BaFin für das Jahr 2022, in begründeten Einzelfällen zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Darüber hinaus wird die Aufsicht verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen achten.

Reverse Factoring unter der Lupe

Beim Reverse Factoring handelt es sich um Vereinbarungen, in denen sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass die Schuld des Käufers von einem Dritten beglichen wird. Das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee hatte hierzu im Dezember 2020 konkretisierende Vorgaben veröffentlicht. Ihr Augenmerk wird die BaFin vor allem darauf richten, wie Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und den Kapitalflussrechnungen dargestellt werden. Sie wird zudem überprüfen, ob die Unternehmen im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben machen.

ESMA-Prüfungsschwerpunkte

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte Ende Oktober für alle europäischen Enforcer zudem folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Impacts of COVID-19), klimabezogene Risiken (Climate-related matters), erwartete Kreditausfälle (Expected credit losses disclosures).

Die BaFin bereitet sich auf die Kontrolle der Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Marktes vor. Sie wird dafür ab Jahresbeginn 2022 die alleinige Verantwortung tragen.

Umstellungen bei der Bilanzkontrolle

Die Bilanzkontrolle in Deutschland wird zum Jahreswechsel von einem zweistufigen auf ein einstufiges System umgestellt. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Im September hatte die BaFin dafür bereits die Gruppe Bilanzkontrolle eingerichtet, die rund 60 Beschäftigte umfassen wird. Seit 2005 waren Anlass- und Stichprobenprüfungen (Stufe 1) Aufgabe der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die BaFin konnte bislang nur einschreiten (Stufe 2), wenn ein Unternehmen nicht freiwillig an der DPR-Prüfung mitwirkte oder nicht einverstanden mit deren Prüfungsergebnis war, alternativ, wenn die BaFin erhebliche Zweifel am Ergebnis oder der Durchführung der DPR-Prüfung hatte.


BaFin vom 29.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan-Philipp Jansen


27.04.2025

Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 25.02.2025 (3 K 2046/23 Erb) mit den erbschaftsteuerlichen Implikationen von Umstrukturierungsmaßnahmen nach einer Unternehmensnachfolge auseinandergesetzt.

weiterlesen
Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Meldung

©Sondem/fotolia.com


25.04.2025

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Meldung

© Kara / fotolia.com


25.04.2025

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Zinsswaps zur Absicherung betrieblicher Darlehen können bei Ablösung als Betriebsausgabe anerkannt werden – bei Absicherung ohne Zusatzrisiko.

weiterlesen
Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank