• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzierung: IFRS 17 führt bei betroffenen Versicherern zu radikalen Veränderungen

23.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzierung: IFRS 17 führt bei betroffenen Versicherern zu radikalen Veränderungen

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der lang erwartete IFRS 17 Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen läutet weltweit eine neue Ära der Rechnungslegung in der Versicherungsbranche ein. Eine große Herausforderung für Versicherer und Investoren.

Der bisher gültige IFRS-4-Standard erlaubte die Verwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsverträge in einzelnen Ländern bei der Erstellung eines IFRS-Jahresabschlusses. „Die dadurch bedingte Intransparenz wird nun weltweit radikal vereinheitlicht, was sicher eine gute Nachricht für Investoren ist“, schätzt Andreas Schröder, Leiter der Financial Modelling & Reporting Practice im Bereich Lebensversicherungen für EMEA bei Willis Towers Watson. „Durch Anforderungen einer marktnahen Bewertung, stets basierend auf aktuellen Annahmen sowie dem Ausweis einer sogenannten ‚Servicemarge‘, wird der IFRS 17 Investoren adäquater als zuvor über Renditen und Risiken informieren. Dennoch wird es dauern, bis diese neuen Informationen bei den Investoren angekommen sind“, so Schröder weiter.

Eröffnungsbilanz bereits für 2020

IFRS 17 tritt zum 1. Januar 2021 als global gültiger Rechnungslegungsstandard in Kraft und erfordert eine Eröffnungsbilanz bereits für 2020. „Auch wenn knappe vier Jahre recht lang zur Vorbereitung erscheinen, sollte die Komplexität der Umsetzung nicht unterschätzt werden. Neben der Ergebnis- und Eigenkapitalsteuerung sowie deren Volatilität müssen der gesamte Reportingprozess inklusive bereits jetzt verwendeter und möglicherweise neu benötigter IT-Komponenten, die Kommunikation mit Investoren, aber auch die Vergütungsprogramme auf Vorstandsebene auf den Prüfstand “, erklärt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland.

Aus der Willis Towers Watson Analyse zu IFRS 17 gehen die folgenden größten Herausforderungen hervor:

  • Interpretation und Einschätzungen: IFRS 17 ist prinzipienbasiert. Das bedeutet, dass Versicherer nicht auf detaillierte und vorgefertigte Regeln aufsetzten können, sondern eigenverantwortlich sicherstellen müssen, dass ihre Interpretation und die resultierende Umsetzung prinzipienkonform ist.
  • Ergebnisvolatilität: Das vorgeschlagene Ertrags-Modell wird die Volatilität im Vergleich zu bisherigen Ansätzen verstärken. Dies gilt vor allem für Länder wie Deutschland, in denen die lokale Bilanzierung auf Annahmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses basiert und diese im bisherigen IFRS-Abschluss Verwendung findet.
  • Erwartungsmanagement der Stakeholder: Um die Auswirkungen von IFRS 17 hinsichtlich Ergebnis und Eigenkapital zu steuern und zu kommunizieren, sind robuste Prozesse, ein Verständnis der Treiber und eine klare Kommunikationslinie erforderlich.

(Willis Towers Watson, PM vom 19.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht