• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bilanzierung: IFRS 17 führt bei betroffenen Versicherern zu radikalen Veränderungen

23.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzierung: IFRS 17 führt bei betroffenen Versicherern zu radikalen Veränderungen

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der lang erwartete IFRS 17 Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen läutet weltweit eine neue Ära der Rechnungslegung in der Versicherungsbranche ein. Eine große Herausforderung für Versicherer und Investoren.

Der bisher gültige IFRS-4-Standard erlaubte die Verwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsverträge in einzelnen Ländern bei der Erstellung eines IFRS-Jahresabschlusses. „Die dadurch bedingte Intransparenz wird nun weltweit radikal vereinheitlicht, was sicher eine gute Nachricht für Investoren ist“, schätzt Andreas Schröder, Leiter der Financial Modelling & Reporting Practice im Bereich Lebensversicherungen für EMEA bei Willis Towers Watson. „Durch Anforderungen einer marktnahen Bewertung, stets basierend auf aktuellen Annahmen sowie dem Ausweis einer sogenannten ‚Servicemarge‘, wird der IFRS 17 Investoren adäquater als zuvor über Renditen und Risiken informieren. Dennoch wird es dauern, bis diese neuen Informationen bei den Investoren angekommen sind“, so Schröder weiter.

Eröffnungsbilanz bereits für 2020

IFRS 17 tritt zum 1. Januar 2021 als global gültiger Rechnungslegungsstandard in Kraft und erfordert eine Eröffnungsbilanz bereits für 2020. „Auch wenn knappe vier Jahre recht lang zur Vorbereitung erscheinen, sollte die Komplexität der Umsetzung nicht unterschätzt werden. Neben der Ergebnis- und Eigenkapitalsteuerung sowie deren Volatilität müssen der gesamte Reportingprozess inklusive bereits jetzt verwendeter und möglicherweise neu benötigter IT-Komponenten, die Kommunikation mit Investoren, aber auch die Vergütungsprogramme auf Vorstandsebene auf den Prüfstand “, erklärt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland.

Aus der Willis Towers Watson Analyse zu IFRS 17 gehen die folgenden größten Herausforderungen hervor:

  • Interpretation und Einschätzungen: IFRS 17 ist prinzipienbasiert. Das bedeutet, dass Versicherer nicht auf detaillierte und vorgefertigte Regeln aufsetzten können, sondern eigenverantwortlich sicherstellen müssen, dass ihre Interpretation und die resultierende Umsetzung prinzipienkonform ist.
  • Ergebnisvolatilität: Das vorgeschlagene Ertrags-Modell wird die Volatilität im Vergleich zu bisherigen Ansätzen verstärken. Dies gilt vor allem für Länder wie Deutschland, in denen die lokale Bilanzierung auf Annahmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses basiert und diese im bisherigen IFRS-Abschluss Verwendung findet.
  • Erwartungsmanagement der Stakeholder: Um die Auswirkungen von IFRS 17 hinsichtlich Ergebnis und Eigenkapital zu steuern und zu kommunizieren, sind robuste Prozesse, ein Verständnis der Treiber und eine klare Kommunikationslinie erforderlich.

(Willis Towers Watson, PM vom 19.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank