04.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Schenkungsanfechtung

Beitrag mit Bild

Objektive Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung unter Ausnutzung eines Überziehungskredits der Schuldnerin?

Liegt eine objektive Gläubigerbenachteiligung bei Begleichung von Verbindlichkeiten einer Konzerngesellschaft mithilfe eines Überziehungskredits vor?

Der Kläger im entschiedenen Fall war der Verwalter in dem auf einen Antrag vom 17.09.2010 am 27.10.2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der D-GmbH (Schuldnerin), einer Tochtergesellschaft der A-AG, über deren Vermögen am 29.11.2010 ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Die A-AG schuldete der Beklagten nach einem am 25.11.2009 geschlossenen Vergleich 27.608 €. Am 23.12.2009 überwies die Schuldnerin diesen Betrag von ihrem Konto bei der D-Bank, die den verbundenen Gesellschaften eine gemeinsame Kreditlinie von 5 Mio. € eingeräumt hatte, an die Beklagte. Die A-AG verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über liquide Mittel i.H.v. 28.197,88 €. Der Kläger begehrte von der Beklagten die Erstattung der von der Schuldnerin geleisteten Zahlung unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO.

Frage der Gläubigerbenachteiligung beantwortet

Der BGH stellte mit Urteil vom 25.02.2016 (Az. IX ZR 12/14) klar, dass die Gläubiger benachteiligt werden, wenn eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, eine Zahlung durch eine geduldete Überziehung ihres Kontos erbringt – dies gilt auch dann, wenn mit der Zahlung die Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft getilgt wird.

Mehr über dieses Urteil erfahren Sie in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 765 – 767 oder online unter Dokumentennummer DB1195970


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht