• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzungen

20.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzungen

Beitrag mit Bild

BGH: Keine Auswirkung vertraglicher Abtretungsverbote auf die Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzungen.

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass ein in einem Werkvertrag vereinbarte Abtretungsverbot der Gesamtrechtsnachfolge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG bei einer Verschmelzung nicht entgegensteht.

Ein zwischen den Parteien vereinbartes Abtretungsverbot nach § 399 2. Alt. BGB kann bei einem Forderungsübergang im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG keine Geltung beanspruchen und führt nicht dazu, dass die von dem vereinbarten Abtretungsverbot umfasste Forderung nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, entschied der BGH mit Urteil vom 22.09.2016 (Az. VII ZR 298/14).

Die Rolle des § 399 2. Alt. BGB

399 2. Alt. BGB ist auf die Gesamtrechtsnachfolge gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG nicht anwendbar. Die Vorschrift ist auf die Einzelrechtsnachfolge zugeschnitten und setzt einen rechtsgeschäftlichen Einzelakt voraus. Die Gesamtrechtnachfolge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG vollzieht sich aufgrund der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers aber unmittelbar kraft gesetzlicher Anordnung ohne weitere Rechtsakte mit dinglicher Wirkung.

Folgen für die Praxis

Welche Bedeutung die höchstrichterliche Entscheidung für die umwandlungsrechtliche Praxis hat, erklärt RA Dr. Martin Kissi in seiner Kurzkommentierung des Urteils. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 20.01.2017, Heft 03, Seite 115 – 116 sowie online unter DB1225654.


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht