29.05.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Cookies-Einwilligung

Beitrag mit Bild

©Matic Štojs/fotolia.com

Unternehmen, die auf ihrer Webseite Cookies zur Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens ihrer Kunden einsetzen, brauchen dafür eine vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen. Eine bereits vorangekreuzte Einverständniserklärung reicht dafür nicht aus. Das hat der u.a. für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des BGH entschieden.

Auslöser des Urteils war ein Gewinnspiel des Werbedienstleisters Planet49. Hiergegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv)  geklagt. Verbraucher sollten den Einsatz von Cookies mit einem vorangekreuzten Auswahlkästchen (opt-out) bestätigen. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht und die europäische e-Privacy/Cookie-Richtlinie. Nach gegensätzlichen Entscheidungen in der ersten und zweiten Instanz hatte der BGH die Revision im Oktober 2017 ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH eingeleitet.

EuGH verlangt aktive Entscheidung der Nutzer

Der EuGH urteilte am 01.10.2019 (C-673/17), dass eine voreingestellte Zustimmung zu Trackingcookies gegen die bisherige ePrivacy/Cookie-Richtlinie, die frühere Datenschutzrichtlinie und die neue Datenschutzgrundverordnung verstößt. Eine Einwilligung in das Setzen von Trackingcookies könne durch ein vorangekreuztes Auswahlkästchen nicht wirksam erfolgen. Gleiches gelte für die Betätigung der Schaltfläche zur Teilnahme am Gewinnspiel. Es mache keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers befindlichen Informationen um personenbezogene Daten handele oder nicht. Der EuGH stellte außerdem klar, dass der Diensteanbieter gegenüber dem Nutzer Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter machen muss.

vzbv zufrieden mit dem BGH-Urteil zu den Cookies

Nunmehr hat der BGH die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Er hob das Berufungsurteil hinsichtlich der Cookie-Einwilligung auf und stellte die  erstinstanzliche Verurteilung der Beklagten wieder her.

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Privatsphäre ist das ein gutes Urteil“, freut sich Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Es gibt Internetnutzern wieder mehr Entscheidungshoheit und Transparenz. Bisher war es hierzulande leider gängige Praxis, dass Webseitenanbieter die Interessen und Verhaltensweisen der Nutzer so lange nachverfolgen, analysieren und für ihre Gewinnabsichten vermarkten, bis diese aktiv widersprechen. Das ist nun nicht mehr möglich. Will ein Webseitenbetreiber seine Nutzer durchleuchten, muss er sie zuvor nun zumindest um Erlaubnis bitten. Diese Klarstellung war lange überfällig.“

(BGH / vzbv, PM vom 28.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht