• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur Bestellung des Abschlussprüfers bei Insolvenz

20.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Bestellung des Abschlussprüfers bei Insolvenz

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Der BGH hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Frage beschäftigt, ob die Bestellung des Abschlussprüfers für Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam bleibt.

Die gesetzliche Anordnung in § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO, wonach die Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Eröffnung nicht berührt wird, gilt nicht nur für das Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung, sondern auch für die davor liegenden Geschäftsjahre. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.05.2018 (II ZB 17/17) entschieden.

BGH sorgt für Klarheit

Damit hat der BGH die Auffassung der Vorinstanz (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2017 – 14 W 21/17 [Wx]) bestätigt. Der abweichenden Auffassung des OLG Dresden (Beschluss vom 30.09.2009 – 13 W 281/09), wonach sich der in § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO geregelte Bestandsschutz nur auf das (Rumpf-) Geschäftsjahr bezieht, das unmittelbar vor der Insolvenzeröffnung endet, nicht aber auf davorliegende (reguläre) Geschäftsjahre, wurde eine Absage erteilt.

Auswirkungen auf die Praxis

Konsequenz des Beschlusses des BGH ist, dass Insolvenzverwalter die Durchführung von Prüfungsaufträgen für Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch bereits bestellte Abschlussprüfer insgesamt nicht ablehnen können, sondern insoweit an den Wahlbeschluss der Gesellschafterversammlung gebunden sind. Ist der Insolvenzverwalter der Auffassung, dass der bestellte Abschlussprüfer die Prüfung aus einem in seiner Person liegenden Grund (beispielsweise Besorgnis der Befangenheit) nicht durchführen darf, kann er die gerichtliche Ersetzung des Abschlussprüfers nach § 318 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB beantragen.

(WPK vom 18.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


11.02.2025

Hackerangriff auf Rechnungen: Wer haftet wirklich?

Ein aktuelles OLG-Urteil zeigt, dass Unternehmen für unzureichenden Datenschutz beim Versand von Rechnungen haften können.

weiterlesen
Hackerangriff auf Rechnungen: Wer haftet wirklich?

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


10.02.2025

Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Das Urteil des LSG zeigt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht allein durch einen unterschriebenen Vertrag entsteht. Ohne Arbeitsantritt gibt es keine Sozialversicherungspflicht.

weiterlesen
Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Meldung

©v.poth/fotolia.com


10.02.2025

BFH zur Berücksichtigung eines Holdingabschlags

Der BFH setzt klare Grenzen für die Wertermittlung von nicht börsennotierten Unternehmensanteilen und lehnt starre Bewertungsabschläge ohne sachliche Grundlage ab.

weiterlesen
BFH zur Berücksichtigung eines Holdingabschlags

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank