• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen an Kommanditisten

14.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen an Kommanditisten

Beitrag mit Bild

BGH: Das Fehlen einer Regelung zu Rückzahlungsvoraussetzungen verstärkt die Unklarheit darüber, ob Ausschüttungen aus Liquiditätsüberschüssen als Darlehen gewährt werden.

Der BGH hat sich mit der Frage der Rückzahlungspflicht im Falle der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen an Kommanditisten beschäftigt, die dessen Kapitalanteil unter die bedungene Einlage herabmindert, falls entsprechende Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag vorliegt.

Die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, genügt den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten nicht, wenn unklar ist, ob und wie nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, Liquiditätsüberschüsse auszuschütten, entstandene Entnahmeansprüche der Kommanditisten auf den Gesellschafterkonten gebucht werden müssen (BGH, Urteil vom 16.02.2016 – II ZR 348/14).

Mehr über das Urteil erfahren Sie in DER BETRIEB vom 11.03.2016, Heft 10, Seite 582 – 587 oder online unter Dokumentennummer DB1195417


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10 000 Euro für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank