• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen an Kommanditisten

14.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen an Kommanditisten

Beitrag mit Bild

BGH: Das Fehlen einer Regelung zu Rückzahlungsvoraussetzungen verstärkt die Unklarheit darüber, ob Ausschüttungen aus Liquiditätsüberschüssen als Darlehen gewährt werden.

Der BGH hat sich mit der Frage der Rückzahlungspflicht im Falle der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen an Kommanditisten beschäftigt, die dessen Kapitalanteil unter die bedungene Einlage herabmindert, falls entsprechende Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag vorliegt.

Die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, genügt den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten nicht, wenn unklar ist, ob und wie nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, Liquiditätsüberschüsse auszuschütten, entstandene Entnahmeansprüche der Kommanditisten auf den Gesellschafterkonten gebucht werden müssen (BGH, Urteil vom 16.02.2016 – II ZR 348/14).

Mehr über das Urteil erfahren Sie in DER BETRIEB vom 11.03.2016, Heft 10, Seite 582 – 587 oder online unter Dokumentennummer DB1195417


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank