• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur Abtretbarkeit von Auskunftsansprüchen über Bankentgelte an Inkassounternehmen

01.10.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Abtretbarkeit von Auskunftsansprüchen über Bankentgelte an Inkassounternehmen

Der Bundesgerichtshof hat über die Abtretbarkeit von Auskunftsansprüchen zu Bankentgelten an ein Inkassounternehmen entschieden. Im Fokus stand die Frage, ob solche Ansprüche an gewinnorientierte Unternehmen übertragen werden dürfen.

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Ein Inkassounternehmen (Klägerin) verlangte von einer Bank Auskunft über Entgelte, die eine Kundin im Rahmen eines Zahlungsdiensterahmenvertrags gezahlt hatte. Die Kundin trat der Klägerin Erstattungsansprüche wegen zu hoher Gebühren sowie Ansprüche auf Auskunftserteilung ab. Zwischen den Parteien war streitig, ob die Abtretung wirksam war und ob die Auskunftsansprüche gemäß § 399 BGB abtretbar sind. Das Amtsgericht hatte die Bank zur Auskunft verurteilt, während das Berufungsgericht die Klage abwies, weil es die Abtretung für unwirksam hielt.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hob mit Urteil vom 24.09.2024 (XI ZR 111/23) das Berufungsurteil auf und stellte fest, dass § 399 BGB einer Abtretung der Auskunftsansprüche nicht entgegensteht. Nach Auffassung des BGH haben die Auskunftsansprüche keinen persönlichen Charakter, der eine Abtretung ausschließen würde. Sie betreffen allein die erhobenen Bankentgelte und beeinträchtigen nicht die Persönlichkeitsrechte der Kundin.

Weiterhin entschied der BGH, dass der Zweck der Auskunftspflichten – Transparenz und Verbraucherschutz – auch dann erfüllt werden kann, wenn ein Inkassounternehmen die Ansprüche durchsetzt. Der Anspruch auf Entgeltauskunft ändere sich durch die Abtretung nicht inhaltlich.

Das Berufungsgericht muss nun die Echtheit der Abtretungserklärung prüfen und klären, ob die Bank ihrer Auskunftspflicht bereits durch die Bereitstellung von Kontoauszügen nachgekommen ist.


BGH vom 30.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)