• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur abträglichen Äußerung eines Rechtsanwalts

30.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur abträglichen Äußerung eines Rechtsanwalts

Beitrag mit Bild

Ein Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers kann vorliegen, wenn einer Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.

Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn sich abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können.

Im Streitfall hatte sich ein Rechtsanwalt in einem Zeitungsartikel über einen Anwaltsnotar geäußert: „Ich halte das für organisierte Wirtschaftskriminalität, bei der gezielt Anleger ruiniert werden“. Der Betroffene hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt.

Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers

Der BGH betonte in seinem Urteil I ZR 160/14 vom 31.03.2016, dass der gegenüber einem Anwaltsnotar in einem Zeitungsartikel erhobene Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern besonders schwer wiegen und auch in Abwägung mit der Meinungsfreiheit einen Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers begründen kann, wenn dieser Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.

Wann liegt eine geschäftliche Handlung vor?

Zudem stellte der BGH fest, dass eine geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien nutzt, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltliche Dienstleistung aufmerksam zu machen. Denn bei objektiver Betrachtung liege der für die Annahme einer geschäftlichen Handlung notwendige funktionale Zusammenhang mit der Förderung des Bezugs von Dienstleistungen vor.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin 5/2016 vom 25.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank