• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur abträglichen Äußerung eines Rechtsanwalts

30.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur abträglichen Äußerung eines Rechtsanwalts

Beitrag mit Bild

Ein Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers kann vorliegen, wenn einer Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.

Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn sich abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können.

Im Streitfall hatte sich ein Rechtsanwalt in einem Zeitungsartikel über einen Anwaltsnotar geäußert: „Ich halte das für organisierte Wirtschaftskriminalität, bei der gezielt Anleger ruiniert werden“. Der Betroffene hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt.

Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers

Der BGH betonte in seinem Urteil I ZR 160/14 vom 31.03.2016, dass der gegenüber einem Anwaltsnotar in einem Zeitungsartikel erhobene Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern besonders schwer wiegen und auch in Abwägung mit der Meinungsfreiheit einen Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers begründen kann, wenn dieser Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.

Wann liegt eine geschäftliche Handlung vor?

Zudem stellte der BGH fest, dass eine geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien nutzt, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltliche Dienstleistung aufmerksam zu machen. Denn bei objektiver Betrachtung liege der für die Annahme einer geschäftlichen Handlung notwendige funktionale Zusammenhang mit der Förderung des Bezugs von Dienstleistungen vor.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin 5/2016 vom 25.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht