30.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Absage von Hauptversammlungen

Beitrag mit Bild

Der BGH hat sich aktuell mit der Absage von Hauptversammlungen befasst.

Kann der Vorstand eine Hauptversammlung, die auf Verlangen einer Minderheit einberufen wurde, absagen? Ja, entschied der BGH und warf damit einige praxisrelevante Fragen auf.

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist nach dem Aktiengesetz verpflichtet, eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn eine qualifizierte Aktionärsminderheit dies verlangt. Weigert sich der Vorstand, können sich die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, gerichtlich dazu ermächtigen lassen, die Hauptversammlung selbst einzuberufen. Streitig war bislang, ob der Vorstand eine von ihm entsprechend dem Verlangen der Minderheit einberufene Hauptversammlung auch wieder absagen kann.

Absage ja – aber mit Grenzen

Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 30.06.2015 (z. II ZR 142/14) grundsätzlich bejaht, jedoch eine zeitliche Grenze gezogen: der Vorstand kann die Hauptversammlung nicht mehr absagen, wenn sich die Aktionäre zur einberufenen Zeit am Versammlungsort versammelt und die Einlasskontrolle bereits passiert haben. Sagt der Vorstand die Hauptversammlung nach diesem Zeitpunkt ab, ist die Absage unwirksam – die Hauptversammlung bleibt wirksam einberufen.

Ob die Entscheidung des BGH überzeugt und welche Konsequenzen sie mit sich bringt, lesen Sie in der aktuellen Kommentierung von RA Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) in DER BETRIEB vom 27.11.2015, Heft 48, Seite 2807 f. oder online unter Dokumentennummer DB1165661.


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)