30.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Absage von Hauptversammlungen

Beitrag mit Bild

Der BGH hat sich aktuell mit der Absage von Hauptversammlungen befasst.

Kann der Vorstand eine Hauptversammlung, die auf Verlangen einer Minderheit einberufen wurde, absagen? Ja, entschied der BGH und warf damit einige praxisrelevante Fragen auf.

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist nach dem Aktiengesetz verpflichtet, eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn eine qualifizierte Aktionärsminderheit dies verlangt. Weigert sich der Vorstand, können sich die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, gerichtlich dazu ermächtigen lassen, die Hauptversammlung selbst einzuberufen. Streitig war bislang, ob der Vorstand eine von ihm entsprechend dem Verlangen der Minderheit einberufene Hauptversammlung auch wieder absagen kann.

Absage ja – aber mit Grenzen

Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 30.06.2015 (z. II ZR 142/14) grundsätzlich bejaht, jedoch eine zeitliche Grenze gezogen: der Vorstand kann die Hauptversammlung nicht mehr absagen, wenn sich die Aktionäre zur einberufenen Zeit am Versammlungsort versammelt und die Einlasskontrolle bereits passiert haben. Sagt der Vorstand die Hauptversammlung nach diesem Zeitpunkt ab, ist die Absage unwirksam – die Hauptversammlung bleibt wirksam einberufen.

Ob die Entscheidung des BGH überzeugt und welche Konsequenzen sie mit sich bringt, lesen Sie in der aktuellen Kommentierung von RA Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) in DER BETRIEB vom 27.11.2015, Heft 48, Seite 2807 f. oder online unter Dokumentennummer DB1165661.


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)