30.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur Absage von Hauptversammlungen

Beitrag mit Bild

Der BGH hat sich aktuell mit der Absage von Hauptversammlungen befasst.

Kann der Vorstand eine Hauptversammlung, die auf Verlangen einer Minderheit einberufen wurde, absagen? Ja, entschied der BGH und warf damit einige praxisrelevante Fragen auf.

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist nach dem Aktiengesetz verpflichtet, eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn eine qualifizierte Aktionärsminderheit dies verlangt. Weigert sich der Vorstand, können sich die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, gerichtlich dazu ermächtigen lassen, die Hauptversammlung selbst einzuberufen. Streitig war bislang, ob der Vorstand eine von ihm entsprechend dem Verlangen der Minderheit einberufene Hauptversammlung auch wieder absagen kann.

Absage ja – aber mit Grenzen

Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 30.06.2015 (z. II ZR 142/14) grundsätzlich bejaht, jedoch eine zeitliche Grenze gezogen: der Vorstand kann die Hauptversammlung nicht mehr absagen, wenn sich die Aktionäre zur einberufenen Zeit am Versammlungsort versammelt und die Einlasskontrolle bereits passiert haben. Sagt der Vorstand die Hauptversammlung nach diesem Zeitpunkt ab, ist die Absage unwirksam – die Hauptversammlung bleibt wirksam einberufen.

Ob die Entscheidung des BGH überzeugt und welche Konsequenzen sie mit sich bringt, lesen Sie in der aktuellen Kommentierung von RA Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard) in DER BETRIEB vom 27.11.2015, Heft 48, Seite 2807 f. oder online unter Dokumentennummer DB1165661.


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank