• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH: Zum Verbot der Mandatswerbung im Einzelfall

30.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Zum Verbot der Mandatswerbung im Einzelfall

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen das berufsrechtliche Werbeverbot, wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.

„Sie brauchen Hilfe, weil Sie als Geschäftsführer der insolventen (…) GmbH fürchten, mit Ihrem Privatvermögen zu haften?“ Mit diesen Worten hatte ein Rechtsanwalt den Geschäftsführer einer GmbH adressiert und ihm sodann detailreich mögliche Haftungsrisiken im Insolvenzverfahren dargestellt und seine anwaltliche Beratung und Vertretung angeboten.

Unzulässige Werbung gem. § 43b BRAO?

Die zuständige Rechtsanwaltskammer sanktionierte den Rechtsanwalt daraufhin mit einem belehrenden Hinweis, in dem sie sein Vorgehen als gem. § 43b BRAO unzulässige Werbung um einen Auftrag im Einzelfall ansah. Die hiergegen erhobene Klage zum Anwaltsgerichtshof hatte keinen Erfolg. Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers war hingegen erfolgreich und führte zur Aufhebung des belehrenden Hinweises.

Keine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit

Aus Sicht des BGH kommt ein Werbeverbot zum Schutz potentieller Mandanten nur dann in Betracht, wenn eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung zu besorgen ist (Urteil vom 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 24/17). Allein der Umstand, dass ein potentieller Mandant in Kenntnis von dessen konkretem Beratungsbedarf angesprochen werde, genüge nicht; im Gegenteil könne es gerade ein Abwägungsgrund für die Zulässigkeit solcher Werbung sein, dass der Angesprochene Nutzen von an seinem Bedarf ausgerichteter Werbung haben könne. Das Schreiben sei hier zudem konzeptionell so ausgestaltet, dass es eine Vielzahl von potenziellen Mandanten anspreche, die als Geschäftsführer einer juristischen Person aktuell einen Insolvenzantrag gestellt hätten.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 29.08.2018/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Meldung

©peshkova/123rf.com


13.07.2026

KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Generative KI entwickelt sich in der Unternehmensberichterstattung zu einem wichtigen Hilfsmittel, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung durch Menschen.

weiterlesen
KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Meldung

©vege/fotolia.com


13.07.2026

Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko

Die aktuelle D&O-Studie zeigt, dass Geopolitik in der Risikowahrnehmung vorrückt; auch KI-bezogene Unsicherheiten sind ein Thema.

weiterlesen
Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht