• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zu Zinssenkungen in Prämiensparverträgen

08.10.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zu Zinssenkungen in Prämiensparverträgen

Der BGH hat über die Revisionen des Musterklägers, eines Verbraucherschutzverbands, und der Musterbeklagten, einer Sparkasse, gegen das Musterfeststellungsurteil des OLG Dresden vom über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden.

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Die beklagte Sparkasse schloss seit dem Jahr 1994 mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach – bis zu 50 % der jährlichen Spareinlage ab dem 15. Sparjahr – gestaffelte verzinsliche Prämie vorsehen.

Der Musterkläger hält die Regelungen zur Änderung des variablen Zinssatzes für unwirksam. Auch die während der Laufzeit der Sparverträge von der Musterbeklagten vorgenommene Verzinsung der Spareinlagen sei zu niedrig.

Zinssenkungen unwirksam

Der BGH hat mit Urteil vom 06.10.2021 (XI ZR 234/20) entschieden, dass die angegriffene Klausel wegen eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität der Verzinsung der Spareinlagen unwirksam ist und dass die in den Prämiensparverträgen insoweit entstandene Regelungslücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB zu schließen ist.

Referenzzinssatz in Prämiensparverträgen

Der BGH hat mit seinem Urteil Vorgaben zur Zinsberechnung gemacht. So haben die Richter klargestellt, dass der Abstand von einem Referenzzinssatz relativ und nicht absolut berechnet werden muss. Das weicht von dem ab, was bislang branchenüblich gewesen ist. Zum Referenzzinssatz selbst, der den Zinsberechnungen zugrunde liegt, hat sich der BGH dagegen nicht festgelegt. Hierzu hat das höchste Gericht die Klage an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Daher wird die Frage der abschließenden Zinsberechnung nun vom OLG Dresden durch Sachverständigengutachten zu klären sein.


BGH vom 06.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank