• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zu Zinssenkungen in Prämiensparverträgen

08.10.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zu Zinssenkungen in Prämiensparverträgen

Der BGH hat über die Revisionen des Musterklägers, eines Verbraucherschutzverbands, und der Musterbeklagten, einer Sparkasse, gegen das Musterfeststellungsurteil des OLG Dresden vom über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden.

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Die beklagte Sparkasse schloss seit dem Jahr 1994 mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach – bis zu 50 % der jährlichen Spareinlage ab dem 15. Sparjahr – gestaffelte verzinsliche Prämie vorsehen.

Der Musterkläger hält die Regelungen zur Änderung des variablen Zinssatzes für unwirksam. Auch die während der Laufzeit der Sparverträge von der Musterbeklagten vorgenommene Verzinsung der Spareinlagen sei zu niedrig.

Zinssenkungen unwirksam

Der BGH hat mit Urteil vom 06.10.2021 (XI ZR 234/20) entschieden, dass die angegriffene Klausel wegen eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität der Verzinsung der Spareinlagen unwirksam ist und dass die in den Prämiensparverträgen insoweit entstandene Regelungslücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB zu schließen ist.

Referenzzinssatz in Prämiensparverträgen

Der BGH hat mit seinem Urteil Vorgaben zur Zinsberechnung gemacht. So haben die Richter klargestellt, dass der Abstand von einem Referenzzinssatz relativ und nicht absolut berechnet werden muss. Das weicht von dem ab, was bislang branchenüblich gewesen ist. Zum Referenzzinssatz selbst, der den Zinsberechnungen zugrunde liegt, hat sich der BGH dagegen nicht festgelegt. Hierzu hat das höchste Gericht die Klage an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Daher wird die Frage der abschließenden Zinsberechnung nun vom OLG Dresden durch Sachverständigengutachten zu klären sein.


BGH vom 06.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.02.2026

Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das FG Münster stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die 20-Arbeitnehmer-Grenze bleibt ein maßgeblicher Orientierungspunkt bei der Lohnsteuer-Pauschalierung.

weiterlesen
Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)