24.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob formularmäßige anwaltliche Zeithonorarvereinbarungen im Verkehr mit Verbrauchern AGB-rechtlich zulässig sind, insbesondere wenn der Anwalt keine ausreichenden Informationen über die voraussichtlichen Kosten zur Verfügung stellt.

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Im Rechtsstreit forderte der Kläger, ein Rechtsanwalt, von der Beklagten die Zahlung von Anwaltshonoraren in Höhe von rund 132.000 Euro für verschiedene Mandate. Beide Parteien hatten für jedes Mandat eine vorformulierte Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Diese sah neben einer Grundgebühr ein stundenbasiertes Zeithonorar vor. Die Beklagte beglich einen Teil der Forderungen, widersprach aber weiteren Zahlungen und machte in einer Widerklage die Erstattung bereits gezahlter Gebühren geltend.

Die Kernaussagen des BGH-Urteils

Das Landgericht gab der Klage des Anwalts weitgehend statt, während das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage teilweise abwies und der Beklagten in geringem Umfang Recht gab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil vom 12.09.2024 (IX ZR 65/23) entschieden, unter welchen Umständen eine formularmäßige anwaltliche Zeithonorarvereinbarung unwirksam ist.

  • Formularmäßige Zeithonorarvereinbarungen sind nicht per se unwirksam: Der BGH stellte klar, dass die Vereinbarung eines Zeithonorars, auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nicht grundsätzlich unzulässig ist. Dies gilt auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern. Entscheidend ist, ob die Vereinbarung transparent genug ist, um dem Mandanten eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten zu ermöglichen.
  • Keine Verpflichtung zur Vorab-Kostenschätzung: Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Anwalt dem Mandanten vor Vertragsschluss keine genauen Informationen über den voraussichtlichen Zeitaufwand gibt. Der BGH entschied, dass es dem Anwalt häufig nicht möglich ist, den Arbeitsaufwand im Voraus exakt zu bestimmen.
  • Pflicht zur regelmäßigen Information: Eine Zeithonorarvereinbarung kann jedoch dann intransparent und unwirksam sein, wenn der Anwalt sich nicht verpflichtet, dem Mandanten in angemessenen Abständen Zwischenrechnungen oder Aufstellungen über die aufgewendete Arbeitszeit zukommen zu lassen. Dies folgt aus den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, die der BGH in seine Entscheidung einbezogen hat.
  • Streitklauseln unzulässig: Die Klauseln, die festlegen, dass die abgerechnete Arbeitszeit als anerkannt gilt, wenn der Mandant nicht innerhalb einer Frist widerspricht, benachteiligten den Mandanten unangemessen. Der BGH hob die Urteile der Vorinstanzen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück.

Fazit

Das BGH-Urteil verdeutlicht, dass anwaltliche Zeithonorarvereinbarungen nicht generell unzulässig sind, jedoch transparent gestaltet sein müssen. Insbesondere muss der Mandant über den Zeitaufwand informiert werden, um Missbrauch zu vermeiden. Diese Entscheidung setzt hohe Maßstäbe für die Gestaltung solcher Verträge im Verbraucherverkehr.

 


BGH vom 23.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


06.06.2025

ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Weniger starre Vorgaben bei der Primärdatenpflicht könnten die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich vereinfachen, empfiehlt das DRSC.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank