24.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zu insolvenzabhängigen Lösungsklauseln

Beitrag mit Bild

Dem Auftraggeber eines Bauvertrags ist es nicht zumutbar, am Vertrag mit insolventem Auftragnehmer festhalten und die Entscheidung des Insolvenzverwalters bezüglich der Vertragserfüllung abwarten zu müssen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Wirksamkeit der insolvenzabhängigen Lösungsklausel in § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B (2009) auseinandergesetzt.

Der BGH hat mit Urteil vom 07.04.2016 (Az. VII ZR 56/15) klargestellt, dass die in einen Bauvertrag einbezogenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) nicht gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam sind. Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind auch nicht gem. § 307 Abs. 1, 2 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der die Auftragnehmerin eines Bauvertrags zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 Prozent der Auftragssumme verpflichtet ist, weicht nicht vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB ab.

Das Urteil im Volltext finden Sie in DER BETRIEB vom 20.05.2016, Heft 20, Seite 1187 – 1192 sowie online unter Dokumentennummer DB1204222.


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner / Nikola Dieterich


22.07.2026

Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Die Nachfolgeplanung ist kein einzelner rechtlicher Akt, sondern ein abgestimmter Prozess aus mehreren familiären, rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen.

weiterlesen
Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Meldung

Der Betrieb


22.07.2026

Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Fossiles Erdgas darf nicht durch unbelegte Umweltversprechen als klimafreundliches Produkt namens Ökogas dargestellt werden.

weiterlesen
Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


22.07.2026

Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Zwei Drittel der Berufstätigen bleiben im Sommerurlaub dienstlich erreichbar, meist aufgrund der Erwartungen ihres beruflichen Umfelds.

weiterlesen
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht