28.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zu Immobilienverwaltung in Kanzleiräumen

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Die Ausübung einer Immobilienverwaltung in den Räumen einer Rechtsanwaltssozietät, auch unter Nutzung derselben Kommunikationsverbindungen, birgt nicht die Gefahr einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gem. § 43a II BRAO.

Eine räumliche Trennung der Kanzlei von der Immobilienverwaltung ist nicht erforderlich, auch nicht zur Sicherung der strafprozessualen Beschlagnahmeverbote gem. §§ 97 StPO, 53 I 1 Nr. 2, 3 StPO. So urteilte der Anwaltssenat des BGH in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 21.03.2017 – AnwZ (Brfg) 3/17).

Was geschieht mit Gegenständen in gemeinsamen Räumen?

Gegenstände, an denen ein Rechtsanwalt Mitgewahrsam hat, sind – so der BGH – auch dann vor staatlichem Zugriff geschützt, wenn der nichtanwaltliche Sozius unmittelbarer Besitzer ist. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem (Mit-)Besitzer um einen Berufsträger handelt, dem seinerseits ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 I 1 StPO zusteht. Ausreichend ist, dass der Rechtsanwalt Mitgewahrsam hat – außer der weitere Mitgewahrsamsinhaber ist ausgerechnet der Beschuldigte.

Zweitberuf führt nicht zur Erweiterung des Beschlagnahmeverbots

Aus dieser für Sozietäten bestehenden Rechtslage folgert der BGH, dass das Beschlagnahmeverbot erst recht dann gilt, wenn der Rechtsanwalt einen Zweitberuf ausübt, der ihn nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Allerdings sind nur die in § 97 StPO genannten Gegenstände geschützt; der Zweitberuf führt nicht zu einer Erweiterung, aber auch nicht zu einer Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts. Erkenntnisse aus einer Telefonüberwachungsmaßnahme, die tatsächlich die anwaltliche Tätigkeit betreffen, sind daher unverzüglich zu löschen und dürfen nicht verwertet werden.

(BRAK, PM vom 21.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


29.11.2023

Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Durch eine präzisere Regelung im Betriebsverfassungsgesetz soll das Risiko von Verstößen gegen das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot reduziert werden.

weiterlesen
Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


29.11.2023

Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide im Streitfall wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.

weiterlesen
Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Meldung

©Butch/fotolia.com


28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank