• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH: Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

22.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in den AGB einer Sparkasse enthaltene Klausel  „Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“ bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam ist.

Ein Verbraucherschutzverband hatte sich gegen die besagte Klausel gewendet, welche die beklagte Sparkasse in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendete, und begehrt, dass die Beklagte die weitere Verwendung dieser Klausel unterlässt. Während das Landgericht der Klage stattgegeben hatte, hatte das Oberlandesgericht sie abgewiesen.

Kein Abweichen zum Nachteil des Verbrauchers erlaubt

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 20.03.2018 (XI ZR 309/16) entschieden, dass die angefochtene Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt und dieser nicht standhält. Denn nach § 361 Abs. 2 Satz 1 BGB darf von den Vorschriften der §§ 355 ff. BGB – und damit insbesondere von der Vorschrift des § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB – soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Bei den gesetzlichen Vorgaben für das Widerrufsrecht handelt es sich damit um halbzwingendes Recht zu Gunsten des Verbrauchers. AGB, die zum Nachteil des Kunden gegen (halb-)zwingendes Recht verstoßen, benachteiligen diesen mit der Folge ihrer Unwirksamkeit unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die angefochtene Klausel erfasst auch solche Forderungen, die dem Verbraucher im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses erwachsen und die er den Ansprüchen der Bank aus diesem Verhältnis entgegensetzen kann. Hierin liegt eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts.

(BGH, PM vom 20.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht