• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH prüft unwirksame Klauseln in D&O-Versicherungen

21.01.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH prüft unwirksame Klauseln in D&O-Versicherungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wichtige Grundsätze zur Wirksamkeit von Klauseln in D&O-Versicherungen aufgestellt. Das Urteil betont den Schutz der Versicherungsnehmer vor unangemessenen Einschränkungen durch Allgemeine Versicherungsbedingungen.

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Im Streitfall hatte der Kläger, Insolvenzverwalter einer Aktiengesellschaft, die D&O-Versicherung auf Zahlung in Anspruch genommen, nachdem er ehemalige Vorstandsmitglieder wegen Pflichtverletzungen verklagt hatte. Die Versicherung lehnte ab, da der Vertrag gemäß einer Klausel automatisch mit der Insolvenzantragstellung beendet worden sei. Der Kläger sah hierin eine unangemessene Benachteiligung und klagte auf Leistung.

Automatische Vertragsbeendigung in der Insolvenz

Der BGH erklärte in seinem Urteil vom 18.12.2024 (IV ZR 151/23) die Klausel, die das automatische Ende des Vertrags mit Ablauf der Versicherungsperiode bei Insolvenzantragstellung vorsieht, für unwirksam. Die Klausel widerspreche § 11 Abs. 1 und 3 VVG, der eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat vorsieht. Eine automatische Vertragsbeendigung ohne Kündigungsfrist nimmt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, rechtzeitig Ersatzschutz zu finden. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung.

Einschränkungen der Nachmeldefrist

Eine weitere Regelung, die im Insolvenzfall eine Nachmeldefrist von 60 Monaten ausschloss, wurde ebenfalls beanstandet. Eine solche Klausel sei für durchschnittliche Versicherungsnehmer intransparent. Der Ausschluss der Nachmeldefrist widerspreche zudem den Interessen der Versicherungsnehmer und stehe im Widerspruch zum „Claims-made-Prinzip“, das eine zeitliche Nachhaftung nach Vertragsende sichern soll.

Konsequenzen für die Praxis

Das Urteil stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern in der Insolvenz. Versicherer dürfen Klauseln, die den gesetzlichen Schutz der Versicherungsnehmer unterlaufen, nicht durch Allgemeine Versicherungsbedingungen umgehen. Versicherungsverträge müssen klare und faire Regelungen enthalten, insbesondere bei Beendigungs- und Nachhaftungsfragen.

Das Verfahren wurde zur weiteren Klärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.


BGH vom 18.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


11.02.2026

Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Hybride Angriffe sind kein theoretisches Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft.

weiterlesen
Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)