Sogenannte Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Es handelt sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche, zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen.
Zügige Entscheidungen
Meist stellen sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich geklärt, so können gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne Weiteres zügig entschieden werden.
Bisher können etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden.
Leitentscheidungsverfahren dienen als Richtschnur und Orientierung
Mit dem Gesetz wird nun ein Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof eingeführt. Der Bundesgerichtshof entscheidet über die grundsätzlichen Rechtsfragen in Form einer Leitentscheidung auch dann, wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt.
Die Leitentscheidung entfaltet keine formale Bindungswirkung und hat auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrunde liegende konkrete Revisionsverfahren. Sie dient den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit jedoch als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte. Das trägt zur Rechtssicherheit bei und führt gleichzeitig dazu, die Gerichte von weiteren Klagen zu entlasten.