• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH-Leitentscheidungsverfahren im Bundesrat beschlossen

21.10.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH-Leitentscheidungsverfahren im Bundesrat beschlossen

Das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof hat das Ziel, die Justiz von massenhaften Einzelklagen zu entlasten. Es wurde nun im Bundesrat beschlossen.

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Sogenannte Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Es handelt sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche, zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen.

Zügige Entscheidungen

Meist stellen sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich geklärt, so können gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne Weiteres zügig entschieden werden.

Bisher können etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden.

Leitentscheidungsverfahren dienen als Richtschnur und Orientierung

Mit dem Gesetz wird nun ein Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof eingeführt. Der Bundesgerichtshof entscheidet über die grundsätzlichen Rechtsfragen in Form einer Leitentscheidung auch dann, wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt.

Die Leitentscheidung entfaltet keine formale Bindungswirkung und hat auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrunde liegende konkrete Revisionsverfahren. Sie dient den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit jedoch als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte. Das trägt zur Rechtssicherheit bei und führt gleichzeitig dazu, die Gerichte von weiteren Klagen zu entlasten.


Bundesrat vom 18.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Meldung

©momius/fotolia.com


12.06.2026

Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deshalb soll das Schiedsverfahrensrecht jetzt modernisiert werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht