02.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Kapitalerhöhung zum Schein

Beitrag mit Bild

Der BGH hat sich mit der Strafbarkeit bei Durchführung einer Kapitalerhöhung zum Schein auseinandergesetzt.

Der BGH hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Eintragung einer Kapitalerhöhung in das Handelsregister mittels gefälschter Bankbestätigung zum Nachweis der geleisteten Bareinlage beschäftigt.

Die Einreichung einer gefälschten Bankbestätigung, um die Eintragung einer vorgetäuschten Kapitalerhöhung ins Handelsregister zu bewirken, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB). Strafbewehrt beurkundet i.S.d. Vorschrift sind vielmehr nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, d.h. die „volle Beweiswirkung für und gegen jedermann“, erstreckt.

Öffentlicher Glaube erstreckt sich nicht auf inhaltliche Richtigkeit

Hinsichtlich der Eintragung einer Kapitalerhöhung ins Handelsregister besteht der besondere öffentliche Glaube nur dahin, dass der die Eintragung Anmeldende diese Erklärungen abgegeben hat; auf die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten erstreckt er sich hingegen nicht (BGH, Urteil vom 14.06.2016, Az. 3 StR 128/16).

Einzelheiten zum Urteil finden Sie unter Dokumentennummer DB1211439.


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Meldung

artefacti/123rf.com


20.01.2026

Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Eine Gesellschaft kann verlangen, dass ihr Firmenname im Handelsregister exakt in der von ihr verwendeten Großschreibung (Versalien) eingetragen wird.

weiterlesen
Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Meldung

tashka2000/123rf.com


20.01.2026

Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber

Eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale muss das Finanzamt bei rechtmäßiger Auszahlung durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückfordern.

weiterlesen
Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)