• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH: Fax-Sendeprotokoll belegt ordnungsgemäße Übermittlung

27.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Fax-Sendeprotokoll belegt ordnungsgemäße Übermittlung

Beitrag mit Bild

Steht auf dem Fax-Sendebericht der Vermerk „OK“, kann es dem Rechtsanwalt nicht angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu Fehlern gekommen ist.

Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsmäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird.

In einem Streitfall vor dem BGH war die Übertragung eines per Telefax mit „Berufungsbegründungsschrift“ überschriebenen Schriftsatzes mittendrin abgebrochen, weswegen insbesondere die Unterschrift fehlte. Nach Ansicht des BGH hat ein Rechtsanwalt das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei der Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (Beschluss VIII ZB 57/15 vom 01.03.2016).

Sendeprotokoll genügt

Zudem müsse vor Streichung der Frist im Fristenkalender eine Ausgangskontrolle erfolgen, so der BGH weiter. Hierfür reiche es aus, wenn ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Trage ein Sendebericht den Vermerk „OK“, könne es dem Rechtsanwalt nicht angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu – nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen – Fehlern komme. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem „OK“-Vermerk versehenen Sendebericht den Empfänger nicht erreiche, sei so gering, dass sich der Rechtsanwalt auf den Vermerk verlassen dürfe.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin 5/2016 vom 25.05.2016/ Viola C. Didier)

 


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)