19.11.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH entscheidet über Scraping-Fälle

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, welche Ansprüche Betroffenen zustehen, deren Daten im Rahmen eines sog. Scrapings von unbekannten Dritten erlangt und im Internet verbreitet wurden.

Beitrag mit Bild

©pixabay

Im Jahr 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern öffentlich zugänglich gemacht. Die Daten stammten aus einem „Scraping“-Vorfall, bei dem unbekannte Dritte durch automatisierte Eingaben Telefonnummern mit Facebook-Profilen verknüpften und öffentlich einsehbare Daten extrahierten. Zu den betroffenen Daten des Klägers zählten Name, Geschlecht, Arbeitsstelle und seine Telefonnummer. Er warf Facebook vor, keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben, und klagte auf Schadensersatz sowie Feststellung zukünftiger Schadensersatzpflichten.

Entscheidung der Vorinstanzen

Das Landgericht sprach dem Kläger 250 Euro Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu. Das Oberlandesgericht wies die Klage jedoch vollständig ab. Es argumentierte, der bloße Kontrollverlust über die Daten genüge nicht, um einen immateriellen Schaden anzunehmen. Auch konkrete psychische Beeinträchtigungen seien nicht substanziiert vorgetragen worden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts mit seinem Urteil vom 18.11.2024 (VI ZR 10/24) teilweise auf und bejahte das Feststellungsinteresse des Klägers hinsichtlich künftiger Schäden und hielt auch den Unterlassungsanspruch gegen die unzulässige Nutzung der Telefonnummer für zulässig. Ebenso wurde die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten anerkannt.

Der EuGH hat klargestellt, dass auch ein kurzzeitiger Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Dafür bedarf es weder eines Nachweises der missbräuchlichen Datenverwendung noch anderer spürbarer negativer Folgen. Für den bloßen Kontrollverlust sah der BGH in diesem Fall eine Entschädigung von 100 Euro als rechtlich vertretbar an. Er wies das Berufungsgericht an, dies im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Auswirkungen und Ausblick

Mit dem Urteil stärkt der BGH die Rechte von Betroffenen in Datenschutzfällen. Es zeigt, dass der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten auch ohne konkrete Schäden Ersatzansprüche begründen kann. Für Unternehmen bedeutet dies eine höhere Haftungsgefahr bei Datenschutzverstößen und die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Das Verfahren war ein Leitentscheidungsverfahren (wir berichteten).


BGH vom 18.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht