• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH entscheidet über Beratungsgebühr für Entwurf eines Testaments

11.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH entscheidet über Beratungsgebühr für Entwurf eines Testaments

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©mapoli-photo/fotolia.com

Eine lang umstrittene Rechtsfrage im Gebührenrecht hat der BGH in einer nun veröffentlichten Entscheidung geklärt: die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten ein Testament entwirft, dafür eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG oder eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG verlangen kann.

Die erstgenannte Ansicht wurde viele Jahre überwiegend in der Literatur vertreten. Der BGH hat nun mit Urteil vom 22.02.2018 (IX ZR 115/17) entschieden, dass das Entwerfen eines Testaments in der Regel eine Beratungsgebühr gem. § 34 RVG auslöst.

Berechnungsfehler ändern nichts an der Wirksamkeit der Abrechnung

Praktisch relevant ist auch der zweite Leitsatz der Entscheidung: „Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt.“ Berechnungsfehler ändern also nichts an der Wirksamkeit einer Honorarabrechnung. Der Anwalt kann dann allerdings nur die tatsächlich entstandenen Gebühren verlangen.

Der Streitfall

Anlass für die Entscheidung war eine Honorarklage zweier Anwälte, die für ihre Mandantin und deren Lebensgefährten Testamente und Vorsorgevollmachten entworfen hatten. Nach Zurückverweisung wird nunmehr das LG Wiesbaden zu klären haben, wie die Vergütung konkret zu bemessen ist.

(BRAK, NL vom 11.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Der Betrieb


26.05.2023

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares

Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Fußball, Fussball, Tor, Sport
©alphaspirit/fotolia.com


26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App