• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH entscheidet über Beratungsgebühr für Entwurf eines Testaments

11.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH entscheidet über Beratungsgebühr für Entwurf eines Testaments

Beitrag mit Bild

©mapoli-photo/fotolia.com

Eine lang umstrittene Rechtsfrage im Gebührenrecht hat der BGH in einer nun veröffentlichten Entscheidung geklärt: die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten ein Testament entwirft, dafür eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG oder eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG verlangen kann.

Die erstgenannte Ansicht wurde viele Jahre überwiegend in der Literatur vertreten. Der BGH hat nun mit Urteil vom 22.02.2018 (IX ZR 115/17) entschieden, dass das Entwerfen eines Testaments in der Regel eine Beratungsgebühr gem. § 34 RVG auslöst.

Berechnungsfehler ändern nichts an der Wirksamkeit der Abrechnung

Praktisch relevant ist auch der zweite Leitsatz der Entscheidung: „Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt.“ Berechnungsfehler ändern also nichts an der Wirksamkeit einer Honorarabrechnung. Der Anwalt kann dann allerdings nur die tatsächlich entstandenen Gebühren verlangen.

Der Streitfall

Anlass für die Entscheidung war eine Honorarklage zweier Anwälte, die für ihre Mandantin und deren Lebensgefährten Testamente und Vorsorgevollmachten entworfen hatten. Nach Zurückverweisung wird nunmehr das LG Wiesbaden zu klären haben, wie die Vergütung konkret zu bemessen ist.

(BRAK, NL vom 11.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank