• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH entscheidet erstmals zum neuen Syndikus-Recht

31.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH entscheidet erstmals zum neuen Syndikus-Recht

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Im Zulassungsverfahren eines Schadensachbearbeiters, der bei dem Rückdeckungspool der Kommunalen Versicherer für Haftpflichtschäden angestellt ist, hatte der BGH erstmals Gelegenheit, sich zur vieldiskutierten neuen Rechtslage für Syndikusrechtsanwälte zu äußern, die seit Anfang 2016 gilt.

Mit seinem Anfang August verkündeten Beschluss vom 01.08.2017 (AnwZ (Brfg) 14/17) wies der BGH den Antrag der Deutschen Rentenversicherung auf Zulassung der Berufung zurück und bestätigte damit das Urteil des AGH Nordrhein-Westfalen. Dieser hatte entschieden, dass ein Volljurist, der in einem Versicherungsunternehmen qualifizierte Schadenbearbeitung ausübe, als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein kann.

Wann liegt unabhängige und weisungsfreie Tätigkeit vor?

Kernproblem war die Frage, ob auch dann die nach § 46 IV BRAO  erforderliche unabhängige und weisungsfreie Tätigkeit vorliegt, wenn Vorgaben zur Art und Weise der Bewertung bestimmter Sachverhalte existieren. Zweifel an der fachlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit hatte der BGH im entschiedenen Fall nicht; es komme aber generell auf die Rechtsnatur solcher Vorgaben an.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 30.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht