• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH: Elternzeit, Krankheit oder Urlaub stehen Syndikuszulassung nicht entgegen

26.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Elternzeit, Krankheit oder Urlaub stehen Syndikuszulassung nicht entgegen

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des § 46 II–V BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt. Das hat der BGH entschieden.

Der BGH-Entscheidung vorausgegangen war eine Klage der Deutschen Rentenversicherung, welche die Klägerin nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien wollte, obwohl die zuständige Rechtsanwaltskammer die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin erteilt hatte. Die Rechtsanwaltskammer vertrat die Auffassung, der Zulassung stehe nicht im Wege, dass die Kollegin sich im Zeitpunkt der Zulassung in Elternzeit befinde; abzustellen sei vielmehr auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

Worauf es ankommt

Der BGH gab nun der Rechtsanwaltskammer mit überzeugender Begründung Recht (Urteil vom 18.03.2019 – AnwZ (Brfg) 6/18). Solange das Arbeitsverhältnis weiter bestehe und die Tätigkeit eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt rechtfertige, könne es nicht darauf ankommen, dass die Tätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt werde. Dies stelle keinen Grund dar, die Zulassung nicht zu erteilen oder eine bereits erteilte Zulassung zu widerrufen.

(BRAK, NL vom 24.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank