• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH: Elternzeit, Krankheit oder Urlaub stehen Syndikuszulassung nicht entgegen

26.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Elternzeit, Krankheit oder Urlaub stehen Syndikuszulassung nicht entgegen

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des § 46 II–V BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt. Das hat der BGH entschieden.

Der BGH-Entscheidung vorausgegangen war eine Klage der Deutschen Rentenversicherung, welche die Klägerin nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien wollte, obwohl die zuständige Rechtsanwaltskammer die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin erteilt hatte. Die Rechtsanwaltskammer vertrat die Auffassung, der Zulassung stehe nicht im Wege, dass die Kollegin sich im Zeitpunkt der Zulassung in Elternzeit befinde; abzustellen sei vielmehr auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

Worauf es ankommt

Der BGH gab nun der Rechtsanwaltskammer mit überzeugender Begründung Recht (Urteil vom 18.03.2019 – AnwZ (Brfg) 6/18). Solange das Arbeitsverhältnis weiter bestehe und die Tätigkeit eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt rechtfertige, könne es nicht darauf ankommen, dass die Tätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt werde. Dies stelle keinen Grund dar, die Zulassung nicht zu erteilen oder eine bereits erteilte Zulassung zu widerrufen.

(BRAK, NL vom 24.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht