• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH: Bürogemeinschaft von Anwalt mit Mediator und Berufsbetreuer unzulässig

16.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Bürogemeinschaft von Anwalt mit Mediator und Berufsbetreuer unzulässig

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Mediatoren und Berufsbetreuer zählen nicht zu den in § 59a I 1 BRAO aufgeführten Berufen, mit denen es Rechtsanwälten über § 59a III BRAO erlaubt ist, sich zu einer Bürogemeinschaft zu verbinden. Das hat der BGH entschieden.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit seinem bisherigen anwaltlichen Sozius eine Bürogemeinschaft bildete, seit jener nur noch als Mediator und Betreuer praktiziert; mit seiner Klage wandte der Rechtsanwalt sich gegen den belehrenden Hinweis, den ihn die zuständige Rechtsanwaltskammer deshalb erteilt hatte.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelung der sozietätsfähigen Berufe

Für die vom Kläger begehrte Vorlage an das BVerfG sah der BGH in seinem Urteil vom 29.01.2018 (AnwZ (Brfg) 32/17) keine Veranlassung. Dazu kam das Gericht nach ausführlicher Prüfung, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung der sozietätsfähigen Berufe in § 59a I 1, III BRAO bestehen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist für den BGH, dass Mediatoren und Berufsbetreuer kein den sozietätsfähigen Berufen entsprechendes Schutzniveau bieten; insbesondere sei die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht nicht berufs- und strafrechtlich abgesichert.

Ändert sich künftig alles durch Neuregelung?

Die Neufassung von § 203 III, IV StGB durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen war nicht Prüfungsgegenstand, weil sie zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, nämlich als der belehrende Hinweis gegen den Kläger erlassen wurde, noch nicht galt. Der BGH musste daher nicht beantworten, ob die Neuregelung etwas an der verfassungsrechtlichen Bewertung ändert.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 14.03.2018/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorranging dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)