• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Zwischenvermietung bei Verkauf der selbstgenutzten Wohnung

26.03.2020

Meldung, Steuerrecht

BFH zur Zwischenvermietung bei Verkauf der selbstgenutzten Wohnung

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte. Die Zwischenvermietung ist unschädlich, entschied der BFH.

Im Streitfall hatte der Kläger 2006 eine Eigentumswohnung erworben, die er bis zu seinem Auszug im April 2014 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken nutzte und im Dezember 2014 verkaufte. Von Mai 2014 bis zur Veräußerung im Dezember 2014 vermietete er die Wohnung. Das Finanzamt ermittelte aus der Veräußerung einen steuerpflichtigen Gewinn i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

BFH: Zwischenvermietung ist unschädlich

Der BFH sah dies anders und gab dem Kläger mit Urteil vom 03.09.2019 (IX R 10/19) Recht. Ein steuerbares Veräußerungsgeschäft liege nicht vor. Da der Kläger die Wohnung in den Jahren 2012 und 2013 sowie im Zeitraum von Januar bis einschließlich April 2014 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt habe, seien die Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG erfüllt. Die „Zwischenvermietung“ von Mai 2014 bis Dezember 2014 sei unschädlich.

Das sagt das Gesetz

Zu den einkommensteuerbaren sonstigen Einkünften zählen u.a. solche aus der Veräußerung von Wohnimmobilien, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Von der Besteuerung ausgenommen sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung entweder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Al-ternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken (2. Alternative) genutzt wurden.

Wann greift die Steuerfreiheit?

Die Steuerfreiheit tritt daher u.a. schon dann ein, wenn – wie in der 2. Alternative – vor der Veräußerung eine zusammenhängende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von einem Jahr und zwei Tagen liegt; dabei muss sich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf das gesamte mittlere Kalenderjahr erstrecken, während die Wohnnutzung im zweiten Jahr vor der Veräußerung und im Veräußerungsjahr nur jeweils einen Tag zu umfassen braucht.

(BFH, PM vom 26.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


02.10.2025

BFH stärkt § 20 EStG: Verlustmodelle unzulässig

Der BFH erklärt Verlustmodelle mit Indexanleihen ohne einseitiges Lieferrecht für unzulässig, da § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nicht anwendbar ist.

weiterlesen
BFH stärkt § 20 EStG: Verlustmodelle unzulässig

Meldung

©tunedin/fotolia.com


02.10.2025

BFH zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants

Auch wenn Kapitalforderungen durch Sachwerte wie Gold statt durch Geld erfüllt werden, führt dies bei bestehendem Wahlrecht zur Steuerpflicht.

weiterlesen
BFH zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


01.10.2025

Update Grundsteuer Herbst 2025 – Teil 2: Bayern

Bayern hatte sich im Rahmen der Grundsteuerreform für ein vom Bundesmodell abweichendes Flächenmodell entschieden. Dieses Flächenmodell wurde in einer Entscheidung des FG Nürnberg (Beschluss vom 08.08.2023 – 8 V 300/23) als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft (vgl. Pöhlmann/Nier, DB-Steuerboard vom 06.12.2023). Das FG München (Urteil vom 30.04.2025 – 4 K 1312/24) hatte nun Gelegenheit, im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens zur Verfassungskonformität des Bayerischen Grundsteuergesetzes Stellung zu nehmen.

weiterlesen
Update Grundsteuer Herbst 2025 – Teil 2: Bayern

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank