12.04.2024

Meldung, Steuerrecht

BFH zur Schätzungsbefugnis bei Altkassen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Ein Restaurantbetreiber, der einen großen Teil seiner Einnahmen in Form von Bargeld erzielte, verwendete in den Jahren 2011 bis 2014 eine elektronische Registrierkasse sehr einfacher Bauart, die bereits in den 1980er Jahren entwickelt worden war. Das Finanzamt sah die Aufzeichnungen des Klägers nicht als ordnungsgemäß an und nahm eine Vollschätzung der Erlöse vor. Dies führte zu einer Vervierfachung der erklärten Umsätze.

Streit um hohe Schätzung

Das Finanzgericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Begutachtung der Registrierkasse. Dieser kam zu dem Ergebnis, ein bestimmter interner Zähler der Kasse, der die Lückenlosigkeit der Tagesausdrucke sicherstellen solle (Z1-Zähler), könne durch Eingabe entsprechender Codes verändert werden. Eine solche Änderung könne allerdings im Zuge von Reparaturen der Kasse erforderlich werden. Daraufhin sah das Finanzgericht die Kasse als objektiv manipulierbar – und damit ungeeignet für steuerliche Zwecke – an und bestätigte die Vollschätzung des Finanzamts im Wesentlichen. Eine tatsächliche Manipulation der Kasse hat das Finanzgericht nicht feststellen können.

Steuerpflichtige verdienen Vertrauensschutz

Diese Entscheidung hat der BFH mit Urteil vom 28.11.2023 (X R 3/22) aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Zwar sei die vom Kläger verwendete Registrierkasse objektiv manipulierbar gewesen. Dies stelle grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, der dem Finanzamt eine Schätzungsbefugnis gebe. Allerdings sei das Wissen um die Manipulierbarkeit derart alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen. Daher sei den Steuerpflichtigen in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter bestimmten – im Urteil näher ausgeführten – Voraussetzungen Vertrauensschutz zu gewähren. Das Gewicht des in der objektiven Manipulierbarkeit liegenden Mangels sei dann nicht so hoch wie im Regelfall und könne bei Führung zusätzlicher Nachweise sogar ganz entfallen.

 


BFH vom 11.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


03.09.2026

EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Der EuGH zieht eine klare Grenze zwischen berechtigter Unternehmenstransparenz und dem Schutz von personenbezogenen Aktionärsdaten.

weiterlesen
EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Meldung

© nmann77/fotolia.com


03.09.2026

Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Mit dem am 02.09.2026 beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Wachstumspotenzial langfristig gestärkt werden.

weiterlesen
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Steuerboard

Maximilian Moormann


03.09.2026

Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) erneut eine Grundsatzentscheidung zum Familienheimprivileg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gefällt.

weiterlesen
Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht