• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

21.12.2016

Meldung, Steuerrecht

BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Beitrag mit Bild

Erfreuliches Urteil: Rechnungsmängel, die dem Vorsteuerabzug entgegenstehen, können nun bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG berichtigt werden.

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in einem Grundsatzurteil entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat.

Im Streitfall hatte die Klägerin den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen, die nur auf einen nicht näher bezeichneten „Beratervertrag“ Bezug nahmen. Weitere Rechnungen hatte ihr eine Unternehmensberatung ohne weitere Erläuterung für „allgemeine wirtschaftliche Beratung“ und „zusätzliche betriebswirtschaftliche Beratung“ erteilt.

Finanzamt und FG versagten Vorsteuerabzug

Das Finanzamt versagte der Klägerin den Vorsteuerabzug. Es ging davon aus, dass die Rechnungen keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung enthielten. Dagegen erhob die Klägerin Klage und legte während des Klageverfahrens berichtigte Rechnungen vor, die die Leistungen ordnungsgemäß beschrieben. Das Finanzgericht wies die Klage gleichwohl ab. Nach dem Urteil des FG wirkten die berichtigten Rechnungen nicht auf die erstmalige Rechnungserteilung in den Streitjahren zurück.

BFH spricht Vorsteuerabzug zu

Auf die Revision der Klägerin hat der BFH das Urteil des FG aufgehoben und den Vorsteuerabzug ab Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zugesprochen (Urteil vom 20.10.2016, Az. V R 26/15). Dies beruht maßgeblich auf dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Senatex vom 15.09.2016 (Az. C-518/14). Danach wirkt eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück.

BFH folgt EuGH

Der EuGH missbilligt zudem das pauschale Entstehen von Nachzahlungszinsen. Der BFH hat sich dem nunmehr entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen. Damit der Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt, muss das Ausgangsdokument allerdings über bestimmte Mindestangaben verfügen, die im Streitfall vorlagen. Die Berichtigung kann zudem bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG erfolgen.

Folgen für die Praxis

Die Entscheidung ist von großer Bedeutung für Unternehmer, die trotz formaler Rechnungsmängel den Vorsteuerabzug aus bezogenen Leistungen in Anspruch nehmen. Sie hatten bislang bei späteren Beanstandungen selbst im Fall einer Rechnungsberichtigung Steuernachzahlungen für das Jahr des ursprünglich in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs zu leisten. Die Steuernachzahlung war zudem im Rahmen der sog. Vollverzinsung mit 6 % jährlich zu verzinsen. Beides entfällt nunmehr.

(BFH vom 21.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©mpatma/fotolia.com


10.03.2026

Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Der Fachliche Hinweis des IDW zeigt, wie der Nahost-Krieg in der Rechnungslegung zu behandeln ist und welche Angaben bereits im Abschluss 2025 gemacht werden müssen.

weiterlesen
Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


09.03.2026

Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Zwar steigt der Anteil weiblicher Unternehmensleitungen wieder leicht, gleichzeitig sinkt der Frauenanteil über alle Führungsebenen hinweg, zeigt eine aktuelle KfW-Untersuchung.

weiterlesen
Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Meldung

Der Betrieb


09.03.2026

Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Mit dem Entwurf des IDW ES 107 reagiert das IDW auf die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeitsinformationen in der Unternehmensberichterstattung.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)