• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für Photovoltaikanlagen

31.10.2024

Meldung, Steuerrecht

BFH zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für Photovoltaikanlagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) bei der Anschaffung von steuerfreien Photovoltaikanlagen befasst. Der Fall beleuchtet Unsicherheiten in der Besteuerung, wenn Steuerbefreiungen nachträglich eingeführt werden.

Beitrag mit Bild

vortosmedia/123rf.com

Ein Steuerpflichtiger hatte im Jahr 2021 einen Investitionsabzugsbetrag für eine geplante Photovoltaikanlage geltend gemacht und dafür vorab gewerbesteuerliche Einkünfte erklärt. Im Jahr 2022 schaffte er die Anlage tatsächlich an. Seit Anfang 2022 gelten für Photovoltaikanlagen Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 72 EStG, was zu einer veränderten steuerlichen Behandlung solcher Anlagen führte. Das Finanzamt verlangte daher eine Rückgängigmachung des Abzugs im Jahr 2021.

Streitpunkt und rechtliche Unsicherheiten

Das Finanzamt stützte seine Entscheidung auf eine Verwaltungsvorschrift, die rückwirkend Investitionsabzüge bei steuerfreien Anlagen wie Photovoltaikanlagen für das Jahr des Abzugs wieder aufheben möchte. Der BFH äußerte jedoch „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit dieses Ansatzes, da die gesetzliche Regelung eine solche nachträgliche Korrektur im Abzugsjahr nicht ausdrücklich vorsieht. Damit ist unklar, ob die Hinzurechnung erst im Anschaffungsjahr erfolgen kann oder bereits im Abzugsjahr rückgängig gemacht werden muss.

Entscheidungsgründe des BFH

Der BFH entschied mit Beschluss vom 15.10.2024 (III B 24/24 (AdV), die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids von 2021 vorläufig auszusetzen. Damit bestätigte das Gericht die Zweifel an der rückwirkenden Änderung und der Verfassungsmäßigkeit der vom Finanzamt angewandten Regelung. Es berief sich auf das Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage, die explizit eine Rückgängigmachung für solche Abzüge im ursprünglichen Abzugsjahr fordert.

Bedeutung der Entscheidung für Steuerpflichtige

Die Entscheidung zeigt, dass rückwirkende Änderungen von Steuerregelungen rechtlich heikel und von Unsicherheiten geprägt sind. Steuerpflichtige, die vor der Einführung neuer Steuerbefreiungen Investitionsabzüge in Anspruch genommen haben, könnten von dieser BFH-Entscheidung profitieren, da sie eine Rückgängigmachung im Abzugsjahr als unzulässig infrage stellt.


BFH vom 31.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

ZEW Länder-Ranking Unternehmenssteuern


07.01.2026

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Während in Europa vielerorts die Unternehmenssteuern steigen, könnte Deutschland mit der geplanten Unternehmenssteuersenkung wieder Anschluss finden.

weiterlesen
Steuersätze in Europa gleichen sich an

Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Milliarden Euro, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


06.01.2026

Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Gestaltungen zur Steueroptimierung, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind oder lediglich den Anschein von Kapitalzuflüssen erwecken, stehen auf wackligem Fundament.

weiterlesen
Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)