• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zur Besteuerung der Beitragserstattung von berufsständischen Versorgungseinrichtungen

21.02.2018

Meldung, Steuerrecht

BFH zur Besteuerung der Beitragserstattung von berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden.

Im Streitfall hatte der Kläger als angestellter Rechtsanwalt Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk geleistet. Nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft – er wurde Beamter und damit versicherungsfrei – wurden ihm antragsgemäß 90 % seiner Pflichtbeiträge erstattet. Das Finanzamt unterwarf die Beitragsrückerstattung entsprechend dem BMF-Schreiben vom 19.08.2013 (BStBl I 2013, 1087, Rz 205) der Besteuerung, da zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung keine 24 Monate vergangen seien.

Keine Abhängigkeit von der Einhaltung einer Wartefrist

Dem folgte der BFH mit Urteil vom 10.10.2017 (X R 3/17) nicht. Eine Beitragsrückgewähr aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sei nicht von der Einhaltung einer Wartefrist zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung abhängig. Eine Verrechnung der Erstattungsleistung mit im Streitjahr geleisteten Sonderausgaben kam zudem nicht in Betracht. § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG beschränkt die Sonderausgabenverrechnung auf die „jeweilige Nummer“ und der Kläger machte nach seinem Wechsel in das Beamtenverhältnis nur noch Krankenversicherungsbeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG geltend, nicht jedoch Vorsorgeaufwendungen i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Fragen bleiben offen

Da sich der Rechtsstreit nur auf den Veranlagungszeitraum 2013 bezog, musste der BFH die Frage offenlassen, ob die Beitragsrückerstattung zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs in den Jahren führt, in denen der Kläger Pflichtbeiträge zum berufsständischen Versorgungswerk geleistet hat.

(BFH, PM vom 21.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


11.12.2023

EU beschließt KI-Gesetz

Die EU hat das weltweit erste KI-Gesetz beschlossen. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten.

weiterlesen
EU beschließt KI-Gesetz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


11.12.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

ISSA 5000 wird auf Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar sein, die über sämtliche Nachhaltigkeitsthemen berichten und nach verschiedenen Rahmenwerken erstellt werden.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


08.12.2023

Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.

weiterlesen
Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank