• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

29.01.2026

Meldung, Steuerrecht

BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Der Bundesfinanzhof hält an der bisherigen Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten fest. Maßgeblich bleibt die Haushaltszugehörigkeit des Kindes, auch in Fällen, in denen getrennt lebende Eltern die Kosten gemeinsam tragen.

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Kinderbetreuungskosten können bei der Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben nach § 10 EStG berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG), dieser für die Betreuungsaufwendungen eine Rechnung erhalten hat und keine Barzahlung, sondern eine Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG). Der Sonderausgabenabzug beträgt derzeit 80% der Kinderbetreuungskosten und höchstens 4.800 € pro Jahr; bis zum Veranlagungszeitraum 2024 betrug er zwei Drittel der Aufwendungen und höchstens 4.000 € pro Jahr.

Haushaltszugehörigkeit bleibt entscheidend

Bereits mit Urteil vom 11.05.2023 – III R 9/22 (BFHE 280 S. 465 = BStBl. II 2023 S. 861) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung beruht und die Vorschrift jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag, im damaligen Streitjahr 2020 1.320 € und heute 1.464 € pro Jahr) abgedeckt werden. Die gegen dieses Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

BFH bestätigt bisherige Rechtsprechung zu Betreuungskosten

Durch das aktuelle Urteil vom 27.11.2025 (I R 8/23) zum Streitjahr 2018 hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt. Er hat ferner entschieden, dass er in der bisher offengelassenen Fallkonstellation ebenfalls nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG überzeugt ist. Als verfassungsrechtlich zweifelhaft sieht der BFH die Vorschrift insofern an, als das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit im Einzelfall dazu führen kann, dass über die BEA-Freibeträge hinausgehende, von den Eltern tatsächlich getragene und im Übrigen abzugsfähige Kinderbetreuungskosten bei keinem Elternteil als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden können. Die für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderliche Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit hat der BFH dennoch verneint. Es gebe nach wie vor gute Gründe, bei der Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten an das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit anzuknüpfen, weil sich die Frage externer Kinderbetreuung in erster Linie für den betreuenden Elternteil stelle, in dessen Haushalt das Kind lebe.

Im Ergebnis wies der BFH die Revision des Klägers gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil als unbegründet zurück. Der fachgerichtliche Rechtsweg ist damit erschöpft, sodass der Kläger Verfassungsbeschwerde erheben kann, um die angestrebte verfassungsgerichtliche Klärung herbeizuführen.


BFH vom 29.01.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht