• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zum Darlehensverzicht und der Begründung der Rückzahlungsforderung

12.08.2024

Meldung, Steuerrecht

BFH zum Darlehensverzicht und der Begründung der Rückzahlungsforderung

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“.

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Im Streitfall hatten die Kläger, ein Ehepaar, ein Darlehen an die von ihnen kontrollierte Q Ltd. gewährt. Als die Q Ltd. im Jahr 2019 aufgelöst wurde, verzichtete die Klägerin am 31.12.2018 auf die Rückzahlung des noch ausstehenden Betrags von 111.865,11 €. Diesen Verlust machten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung für 2018 geltend. Das Finanzamt erkannte den Verlust nicht an, da die Darlehensforderung vor dem 01.01.2009 begründet worden war und somit gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG nicht der neuen Regelung zur Besteuerung von Kapitalverlusten unterlag. Die Kläger argumentierten hingegen, dass die Forderung erst 2014 aufgrund einer Übertilgung entstanden sei und daher steuerbar wäre.

Die Entscheidung des BFH

Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg auf und wies die Klage mit Urteil vom 18.06.2024 (VIII R 25/23) ab. Der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers sei bereits mit dem Abschluss des Darlehensvertrags im Jahr 2008 „begründet“ worden. Daher unterliege der Forderungsverzicht nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG.

Bedeutung für die Praxis

Das BFH-Urteil verdeutlicht, dass für die steuerliche Behandlung von Forderungsverzichten entscheidend ist, wann der Rechtsgrund der Forderung gelegt wurde. Dies erfolgt zumeist mit dem Abschluss des Darlehensvertrags und nicht erst bei einer späteren Entstehung oder Tilgung der Forderung.


BFH vom 08.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht