• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH zum Darlehensverzicht und der Begründung der Rückzahlungsforderung

12.08.2024

Meldung, Steuerrecht

BFH zum Darlehensverzicht und der Begründung der Rückzahlungsforderung

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“.

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Im Streitfall hatten die Kläger, ein Ehepaar, ein Darlehen an die von ihnen kontrollierte Q Ltd. gewährt. Als die Q Ltd. im Jahr 2019 aufgelöst wurde, verzichtete die Klägerin am 31.12.2018 auf die Rückzahlung des noch ausstehenden Betrags von 111.865,11 €. Diesen Verlust machten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung für 2018 geltend. Das Finanzamt erkannte den Verlust nicht an, da die Darlehensforderung vor dem 01.01.2009 begründet worden war und somit gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG nicht der neuen Regelung zur Besteuerung von Kapitalverlusten unterlag. Die Kläger argumentierten hingegen, dass die Forderung erst 2014 aufgrund einer Übertilgung entstanden sei und daher steuerbar wäre.

Die Entscheidung des BFH

Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg auf und wies die Klage mit Urteil vom 18.06.2024 (VIII R 25/23) ab. Der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers sei bereits mit dem Abschluss des Darlehensvertrags im Jahr 2008 „begründet“ worden. Daher unterliege der Forderungsverzicht nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG.

Bedeutung für die Praxis

Das BFH-Urteil verdeutlicht, dass für die steuerliche Behandlung von Forderungsverzichten entscheidend ist, wann der Rechtsgrund der Forderung gelegt wurde. Dies erfolgt zumeist mit dem Abschluss des Darlehensvertrags und nicht erst bei einer späteren Entstehung oder Tilgung der Forderung.


BFH vom 08.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank