08.11.2023

Meldung, Steuerrecht

BFH-Urteil zur Pflege-WG

Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflege-WG zieht, kann die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen – das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Beitrag mit Bild

© Kzenon/fotolia.com

Ob ein Pflegebedürftiger in einer Pflege-WG oder in einem Heim lebt, ist für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen nicht entscheidend. Dies hatte vor einiger Zeit das Finanzgericht Köln entschieden. Gegen dieses steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Köln hatte das Finanzamt allerdings Revision beim BFH eingelegt. Bei diesem Revisionsverfahren unterstützte der Bund der Steuerzahler (BdSt) das betroffene Ehepaar – mit Erfolg.

Das Urteil des BFH

Im Einzelnen entschied der BFH mit Urteil vom 10.08.2023 (VI R 40/20): Nicht nur Kosten der Unterbringung in einem Heim (im Sinne des § 1 Heimgesetzes), sondern auch Kosten der Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft, die unter das jeweilige Landesrecht fällt, sind außergewöhnliche Belastungen, die in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Ausschlaggebend sei allein, dass die Pflegewohngemeinschaft – genauso wie das Heim – in erster Linie dem Zweck diene, ältere oder pflegebedürftige Menschen bzw. Menschen mit Behinderung aufzunehmen und ihnen Wohnraum zu überlassen, in dem die notwendigen Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen erbracht werden.

Die Abzugsfähigkeit der Unterbringungskosten knüpfe nicht daran an, dass dem Steuerpflichtigen – wie bei der vollstationären Heimunterbringung – Wohnraum und Betreuungsleistungen „aus einer Hand“ zur Verfügung gestellt würden. Ausreichend sei, so die BFH-Richter, wenn der Mitbewohner einer Pflegewohngemeinschaft – neben der Überlassung des Wohnraums – von einem oder mehreren externen ambulanten Leistungsanbietern gemeinschaftlich organisierte Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen in diesen Räumlichkeiten beziehe.

Haushaltsersparnis muss beachtet werden

Allerdings sind auch krankheits- oder pflegebedingt anfallende Kosten nur insoweit abzugsfähig, als sie zusätzlich zu den Kosten der normalen Lebensführung anfallen. Deshalb waren die tatsächlich angefallenen Unterbringungskosten um eine sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Deren Höhe bestimmt der BFH im Wege der Schätzung nach dem steuerlich abziehbaren Höchstbetrag für den Unterhalt betroffener Personen – im Streitjahr 2016 waren dies 8.652 Euro.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, dass Betroffene die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.


BdSt vom 07.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht