• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

13.03.2025

Meldung, Steuerrecht

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär ist, grundsätzlich steuerlich anerkannt werden. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kommt nur in Ausnahmefällen infrage.

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einem Vorstandsmitglied, der zugleich Minderheitsaktionär ist, sind steuerrechtlich regelmäßig anzuerkennen. Nur ausnahmsweise kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Betracht, wenn im Einzelfall klare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat der AG bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds orientiert hat (BFH-Urteil vom 24.10.2024 – I R 36/22).

Darum ging es im Streitfall

Im Streitfall hatte eine AG durch ihren Aufsichtsrat mit dem alleinvertretungsberechtigten Vorstand X eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die umsatz- und auch gewinnabhängige Tantiemezahlungen vorsah. Zwei Mitglieder des dreiköpfigen Aufsichtsrats waren neben dem X Minderheitsaktionäre, das dritte Mitglied war an der AG nicht beteiligt. Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht. Das Finanzamt und in der Folge das Finanzgericht (FG) behandelten die umsatz- und gewinnabhängigen Vergütungszahlungen an X als vGA. Das führte bei der AG zu einer höheren Körperschaftsteuer.

BFH nimmt Aufsichtsratsentscheidung unter die Lupe

Dem ist der BFH entgegengetreten. Zwar seien insbesondere umsatzabhängige Tantiemen wegen der Gefahr einer Gewinnabsaugung nur ausnahmsweise steuerrechtlich anzuerkennen. Jedoch habe das FG nicht beachtet, dass die von ihm herangezogene Rechtsprechung die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH betroffen habe. Bei einer AG lägen die Verhältnisse aber anders.

Hier handele für die AG ein Aufsichtsrat, der kraft Gesetzes dazu verpflichtet sei, bei der Vereinbarung der Vorstandsvergütung die Interessen der AG zu wahren. Im Streitfall habe X den Aufsichtsrat auch nicht beherrschen können, weil er über die für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Aktienmehrheit nicht verfügt habe und er den Mitgliedern auch nicht nahegestanden habe. In einer solchen Konstellation seien vGA im Zusammenhang mit umsatz- oder gewinnabhängigen Tantiemen nur ausnahmsweise dann anzusetzen, wenn besondere Umstände klar ergäben, dass sich der Aufsichtsrat einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds orientiert habe.


BFH vom 13.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Andreas Buchard


05.08.2026

BFH-Urteil zur Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an eine US-amerikanische S-Corporation

Die abkommensrechtliche Behandlung von Ausschüttungen aus einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine steuerlich hybride US-Gesellschaft war nach Einführung des § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 erneut umstritten.

weiterlesen
BFH-Urteil zur Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an eine US-amerikanische S-Corporation

Meldung

©jirsak/123rf.com


05.08.2026

Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Das IDW schlägt Änderungen an § 1a KStG vor und fordert praxistauglichere Regeln für den Wechsel von Personenunternehmen zur Körperschaftsteuer.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


05.08.2026

Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Die Teilkrankschreibung verspricht Flexibilität, stößt in vielen Unternehmen aber auf erhebliche praktische Bedenken.

weiterlesen
Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht