27.11.2018

Meldung, Steuerrecht

BFH: Sieben Nichtanwendungserlasse

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©stadtratte/fotolia.com

Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der Finanzverwaltung sieben sogenannte Nichtanwendungserlasse verfügt, mit denen die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Es kommt wiederholt vor, dass die Finanzverwaltung Urteile des BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt. Damit werden die Finanzämter angewiesen, die betroffenen Urteile über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5758) auf eine Kleine Anfrage der FDP mitteilt, betrafen drei Nichtanwendungserlasse BFH-Entscheidungen zugunsten von Steuerpflichtigen:

  1. Hinzurechnungen von Gewinnanteilen aus EU-ausländischen Streubesitzbeteiligungen (§ 8 Nr. 5 i.V.m. § 36 Abs. 4 GewStG), BFH vom 06.03.2013 – I R 14/07
  2. Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 UStG), BFH vom 28.08.2014 – V R 7/14
  3. Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft, BFH vom 12.03.2014 – II R 51/12
  4. Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG, BFH vom 11.03.2015 – I R 10/14
  5. Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gegenüber § 1 AStG, BFH vom 17.12.2014 – I R 23/13 und BFH vom 24.06.2015 – I R 29/14
  6. Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen, BFH vom 23.08.2017 – I R 52/14 und X R 38/15
  7. Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft, BFH vom 24.10.2017 – II R 44/15

(Bundestag, hib vom 26.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Der Betrieb


26.05.2023

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares

Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Fußball, Fussball, Tor, Sport
©alphaspirit/fotolia.com


26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App